Vermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Bürgerliches Recht
Summe der einer Person zustehenden geldwerten Güter, Rechte und Forderungen ohne Abzug der Schulden und Verpflichtungen.
Rechnungswesen
Hauptteil der Aktivseite der Bilanz (Vermögensgegenstand, Anlagevermögen, Umlaufvermögen).
Anders: Reinvermögen (Eigenkapital).
Mikroökonomik
Gegenwartswert aller Dinge, die ein Konsument besitzt einschließlich seiner Forderungen und abzüglich seiner Schulden.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Die Summe der bewerteten Vermögensbestände wird als Gesamtvermögen bezeichnet, eingeteilt in Vermögensgüter (bes. Sachanlagen und immaterielle Anlagen) und Forderungen. Die Differenz aus Gesamtvermögen und Verbindlichkeiten bzw. die Summe aus Vermögensgütern und Nettogeldvermögen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten) wird als Reinvermögen bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allokation
Auflassungsvormerkung
Bilanzierung von Software
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Kapital
Kosten
Kostenfunktion
Markt
Niederstwertprinzip
Preisabsatzfunktion
Produktionsfaktoren
Rückstellung
Verwandtschaft
juristische Person
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Vermögen
ausgehend
eingehend
- Besitz
- Beteiligungspapiere
- Bilanz
- Egalitarismus
- Eigenkapital
- einkommenspolitische Empfehlungen
- Family Office
- Gerechtigkeit
- Gesamtvermögen
- Humankapital
- Kreditsicherheiten
- Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
- Reinvermögen
- Sachvermögen
- Vermögensbeschränkung
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)
Vermögen
ausgehend