Gestellung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die in das Zollgebiet der Union verbrachten und zur zuständigen Zollstelle oder dem von ihr zugelassenen Ort beförderten Waren sind dort vom Verbringer zu gestellen. Unter Gestellung ist die formlose Mitteilung an die Zollstelle innerhalb der Öffnungszeiten zu verstehen, dass die Waren bei der Zollstelle oder an dem von ihr zugelassenen Ort eingetroffen sind (§ 4 Abs. 1 ZollVG). Das ist die Voraussetzung für die Annahme einer Zollanmeldung. Soweit eine vorzeitige summarische Eingangsanmeldung abgegeben worden ist, ist diese durch eine summarische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung fortzuschreiben. Auf diese ist bei der Gestellung Bezug zu nehmen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Gestellung
ausgehend