Sanierung
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1. Begriff: Organisatorische und finanztechnische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit insolventer Unternehmen, v.a. zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung.
2. Arten von Ursachen: a) Endogene Ursachen: In diesem Fall besteht ein Missverhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital. Als Folge dieser Ursachen, aber auch als Folge falscher Finanzierungsmaßnahmen, kann die Kapitalstruktur sanierungsbedürftig sein.
b) Exogene Ursachen: z.B. Konjunktureinbruch oder Wechselkursschwankungen.
3. Voraussetzung einer erfolgreichen Sanierung ist die Erforschung der Ursachen und die Aufstellung eines Sanierungsplans. Besteht keine Aussicht auf Erfolg der Sanierung, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit ist keine Sanierung notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, die Situation durch Kredite oder Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu bereinigen.
4. Arten der Sanierung: a) Buchtechnische Sanierung durch formelle Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Nennwertes der Aktien, Zusammenlegung der Aktien, Aktieneinziehung) oder durch Auflösung offener Rücklagen und stiller Reserven. Dabei fließt dem Unternehmen kein neues Kapital zu.
b) Sanierung durch Zufluss neuer Mittel (Kapitalbeschaffung).
c) Sanierung durch Veränderungen des Fremdkapitals kann erfolgen durch Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite, ferner durch Umwandlung von Krediten in Eigenkapital.
d) Sanierung durch Änderung der Rechtsform der Unternehmung (Umwandlung).