EFWZ
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Europäischer Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit; von den Mitgliedsstaaten der EG nach dem Zusammenbruch des globalen Festkurssystems (Bretton-Woods-System) im Zuge der Errichtung des Europäischen Währungsverbunds im April 1973 geschaffener Fonds. Aufgabe des EFWZ war es, den vereinbarten Stützungskreditmechanismus zu handhaben. Als Folge des im EU-Vertrag (EUV) bestimmten Wegs zur Errichtung einer Europäischen Währungsunion (EWWU) wurde der EFWZ zum 1.1.1994 (Beginn der zweiten Stufe der Währungsunion) aufgelöst; seine Aufgaben wurden dem gleichzeitig neu errichteten EWI (Europäisches Währungsinstitut) übertragen.
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