Handelsbetriebslehre
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1. Begriff: Institutionenlehre der Betriebswirtschaftslehre, deren Erkenntnisobjekte die Handelsbetriebe und deren Führung (Handelsmanagement) sind. In dieser schwerpunktmäßigen Begrenzung auf den Handel im institutionellen Sinn ist der Unterschied zur Handelswissenschaft zu sehen.
2. Ausbildung im Fach Handelsbetriebslehre an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. Zusätzlich die Ausbildungsberufe: Verkäufer(in), Kaufmann/-frau im Einzelhandel oder Groß- und Außenhandel. Fortbildung zum Handelsassistenten(in) bzw. Handelsfachwirt(in). Zur Erhaltung der erforderlichen Flexibilität in Forschung und Lehre enthalten die Prüfungsordnungen, v.a. der Universitäten, nur grobe inhaltliche Fixierungen. Bei allen Unterschieden folgende Schwerpunkte:
(1) Institutionenlehre des Handels, einschließlich Binnenhandelspolitik;
(2) Lehre von den Handelsfunktionen, einschließlich deren Verteilung im Absatzkanal;
(3) Handelsmanagement, meist mit deutlicher Betonung des Handelsmarketings (Übergänge zum Fach Marketing fließend).
3. Die methodischen Ansätze des Faches lassen sich ebenso grob eingrenzen:
(1) Systemtheoretischer Ansatz, geeignet zur Beschreibung der Handelsinstitutionen und deren Beziehungen in der Distributionswirtschaft;
(2) entscheidungstheoretischer Ansatz, bevorzugt zur Untersuchung der Entscheidungen des Handelsmanagements;
(3) warenbezogener Ansatz, liefert Erklärungen für Brancheneinteilung, Betriebsform und Sortimentsentscheidungen;
(4) Transaktionskostenansatz, berechnet Transaktionskosten beim Ressourcenverbrauch bei Wahrnehmung der Distributionsfunktionen und erklärt Handelsbetriebe als Spezialisten zur Ersparnis von Transaktionskosten.