Einfuhrabgaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für alle bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet ggf. zu entrichtenden Abgaben. Einfuhrabgaben sind der Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und andere für eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern (§ 1 III ZollVG).
Bücher
Herne, 2012, S. in Witte, P. / Wolffgang, H. -M., Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, S. 303 ff.
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- Einfuhrverfahren
- Einfuhrzoll
- Einfuhrzollschuld
- Erstattung
- Freizone
- Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS)
- Kleinsendungs-Freimengen-Verordnung (KF-VO)
- pauschalierter Abgabensatz
- Sicherheitsleistung
- Tarif
- Versandverfahren
- Verzollung
- Vorzugsbehandlung
- Zahlungsaufschub
- Zollbescheid
- Zollschuld
- Zollzuschlag
- Überlassung
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