Fertigungslöhne
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzellöhne, Einzellohnkosten; Löhne für direkt am Werkstück verrichtete Arbeit, fälschlich „produktive Löhne” genannt, die im Gegensatz zu den Hilfslöhnen unmittelbar produktbezogen erfasst werden. Die Fertigungslöhne werden i.d.R. dem Erzeugnis als Einzelkosten direkt zugerechnet (Fertigungseinzelkosten). Nach Auffassung der Einzelkostenrechnung sind die Fertigungslöhne im Rahmen der üblichen Arbeitsverhältnisse (abgesehen von stundenweisen Aushilfen, Überstunden und Zulagen für auftragsspezifische Tätigkeiten) weder als Einzelkosten der Kostenträger noch als variable Kosten in Bezug auf die Beschäftigung anzusehen. Die Erfassbarkeit der Tätigkeitszeit als Kriterium (Disponierbarkeit, Identitätsprinzip) gilt als nicht ausreichend.
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