Eigengeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z.B. bei Importen; getätigt von Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen kooperativer Gruppen (kooperative Gruppen des Handels) oder Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als Lagergeschäft oder Streckengeschäft abgewickelt.
2. Funktionsweise: Die einkaufende Organisation trägt das volle Absatzrisiko; bei Handelskooperationen sind Verhandlungen mit ihren Mitgliedern über Abnahmemengen und Preise erforderlich. Zentralen von Filialunternehmungen können die eingekauften Waren auf die Filialen verteilen und deren Verkauf mittels zentralen Handelsmarketings fördern.
Gegensatz: Fremdgeschäft.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Beschaffungsplanung
Efficient Consumer Response (ECR)
Einzelhandel
Handel
Handelsmarke
Handelsspanne
Kennzahlen
Kooperationsformen des Handels
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Point of Sale (POS)
Rack Jobber
Regiebetrieb
Rohertrag
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