Kapitalkonto
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1. Begriff: ein das Eigenkapital der Personenunternehmungen (Einzelkaufmann, offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)) ausweisendes Konto auf der Passivseite der Bilanz.
Negatives Kapitalkonto (auf der Aktivseite) bei buchmäßiger Überschuldung der Unternehmung. Das Kapitalkonto wird in der Klasse 3 des Industrie-Kontenrahmens (IKR) geführt.
Veränderungen des Kapitalkontos:
(1) auf der Habenseite durch geleistete Einlagen und am Ende des Geschäftsjahres ggf. durch Gewinngutschrift (bei Kommanditisten bei Volleinzahlung der Kommanditeinlage auf Kontokorrentkonto);
(2) auf der Sollseite durch Belastung mit evtl. Verlustanteilen (Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung);
(3) durch Übernahme des Saldos des Privatkontos am Ende des Geschäftsjahres.
2. In der Bilanz von Kapitalgesellschaften unveränderliches Konto des gezeichneten Kapitals (Grundkapital oder Stammkapital).