Rechnungshof
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug und damit die Erfüllung der administrativen Kontrollfunktion obliegt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof (Art. 114 II GG), für jedes Bundesland ein Landesrechnungshof, deren formale Grundlagen weitgehend analog ausgestaltet sind. Bei den Gemeindeverbänden führt das Rechnungsprüfungsamt die örtlichen Prüfungen durch; hinzu kommt eine landesrechtlich unterschiedlich gestaltete überörtliche Prüfung. Der 1977 errichtete Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) als selbstständiges Gemeinschaftsorgan primärrechtlich verankert (vgl. Art. 13 EUV und 285 ff. AEUV).