Versicherungsunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherer.
1. Begriff: Produzent und Anbieter von Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag.
2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.
3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft (AG), als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen oder als Societas Europaea (SE) tätig sein.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Versicherungsunternehmen
ausgehend
eingehend
Versicherungsunternehmen
ausgehend