Riester-Förderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wie dargestellt, liegt die wichtigste Besonderheit der Riester-Verträge in der staatlichen Förderung. Beim Riester-Bausparen werden zunächst die Sparbeiträge um die Grundzulage und ggf. die Kinderzulagen aufgestockt. Nach Zuteilung kann der Bausparer die Zulagen für die Tilgung seines Darlehens beantragen. Wichtig ist, dass entweder ohnehin die maximal notwendige Sparleistung von 2.100 € p.a. abzüglich der jeweiligen Zulagen oder 4% vom beitragspflichtigen Einkommen in den Riestervertrag fließen, damit die volle Zulage gesichert ist. Ansonsten werden die Zulagen anteilig (auch nachträglich) gekürzt.
Eine Anpassung der staatlichen Förderung (Grundzulage 175 € ab 2018) ist im Rahmen der verbesserten betrieblichen Altersvorsorge erfolgt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Riester-Förderung
ausgehend