Handwerksrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die in einem Kammerbezirk selbstständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) verpflichtet sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für die Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben in der Handwerksrolle ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen bei der Handwerkskammer.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Handwerksrolle
ausgehend
eingehend
Handwerksrolle
ausgehend