Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
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Eine private Altersvorsorge ist zwingend erforderlich, um einer drohenden Altersarmut zu entgehen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist zwar weiterhin unverzichtbar, die Leistungen reichen künftig schon für den durchschnittlichen Einkommensbezieher kaum aus, nicht zu reden von den Aussichten der Geringverdiener und der großen Anzahl der Mini-Jobber, Aufstocker, Arbeitslosen und Hartz IV Empfänger.
Um zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge anzuregen, fördert der Staat die betriebliche und die private Altersvorsorge. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer kann dafür beispielsweise auf Teile seines Bruttogehaltes verzichten und diese Beträge ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einsetzen. In manchen Fällen leistet auch der Arbeitgeber einen Beitrag, jedoch sind die Aussichten in letzter Zeit eher ungünstiger geworden, viele Großbetriebe fahren ihre früheren großzügigen Betriebsrentenprogramme eher zurück.
Die staatlich geförderte Riester-Rente bzw. Basisrente ist deshalb für viele eine unverzichtbare, lohnenswerte und sinnvolle Option. Allerdings muss bei der Auswahl der Produkte darauf geachtet werden, dass nicht zu hohe Kosten den späteren Nutzen zu stark einschränken.
Für viele Arbeitnehmer stellt das mietfreie Wohnen im Alter eine Art der individuellen Altersvorsorge dar. Deshalb hat der Gesetzgeber durch die sogenannte Eigenheimrente (Wohn-Riester) die Produktpalette ergänzt. Während die vormals bevorzugten Lebensversicherungs- und Rentenverträge stagnieren, steigt die Anzahl der Wohn-Riester-Verträge stetig an.
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz werden die begünstigten Altersvorsorgeprodukte durch die vorgenommenen Änderungen (Produktinformationsblatt, Begrenzung der Wechselkosten, verbesserte Informationspflicht) für den Anleger transparenter und besser vergleichbar. Die Absicherung gegen den Eintritt der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit wird unter bestimmten Voraussetzngen stärker steuerlich gefördert. Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird noch flexibler und einfacher in die Riester-Förderung integriert (förderunschädliche Entnahmemöglichkeit für die Entschuldung oder zum barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung).