Bezugsgrößenhierarchie
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Bezugsobjekthierarchie; Grundbegriff der Einzelkostenrechnung.
1. Begriff: Bezugsgrößenhierarchien ergeben sich aus dem Postulat, keine Gemeinkosten zu schlüsseln (Gemeinkostenschlüsselung), sondern alle Kosten als Einzelkosten und alle Erlöse als Einzelerlöse zu erfassen. Allg. kann man Bezugsgrößenhierarchien als hierarchische Ordnung nach einem bestimmten Kriterium gebildeter Bezugsgrößen (Zurechnungsobjekte von Einzelkosten und -erlösen) definieren.
2. Arten: Es lassen sich v.a. produktbezogene, vertriebsweg- und vertriebsgebietbezogene, kundenbezogene, kostenstellenbezogene, lieferantenbezogene und zeitbezogene Bezugsgrößenhierarchien unterscheiden.
3. Vorgehensweise (dargestellt am Beispiel einer produktbezogenen Bezugsgrößenhierarchie): Eine einfache produktbezogene Bezugsgrößenhierarchie enthält auf der niedrigsten Ebene die einzelnen Einheiten (z.B. Stücke) der produzierten und abgesetzten Erzeugnisse, für die sich z.B. die Materialkosten als Einzelkosten erfassen lassen. Übergeordnet sind die Bezugsgrößen „Erzeugnisse als Ganzes”. Hier werden Einzelkosten ausgewiesen, die zwar nicht jeder Produkteinheit gesondert, wohl aber einem Produkt als Ganzes exakt als Einzelkosten zugeordnet werden können (z.B. Kosten einer nur für dieses Produkt verwendeten Spezialmaschine). Die nächst höhere Stufe der beispielhaft betrachteten Bezugsgrößenhierarchie fasst mehrere Produkte zu Produktgruppen zusammen, um so etwa die Kosten des für eine Gruppe zuständigen Verkaufsleiters als Einzelkosten erfassen zu können. Weitere Hierarchiestufen sind dann Erzeugnisbereiche, Sparten und schließlich das Erzeugnisprogramm insgesamt. Letzteren lassen sich z.B. die Kosten des Vertriebsvorstands als Einzelkosten zuordnen. Für jede untergeordnete Bezugsgröße (z.B. für jedes Produkt, dem sie in Systemen traditioneller Vollkostenrechnungen zugeschlüsselt werden) stellen sie Gemeinkosten dar.
4. Bedeutung: Der Aufbau paralleler Bezugsgrößenhierarchien, d.h. die gleichzeitige Zuordnung von Kosten zu unterschiedlichen Bezugsgrößen, erweitert die Aussagefähigkeit bzw. die Auswertungsmöglichkeiten der Kostenrechnung erheblich, erhöht aber auch die Kosten der Kostenerfassung und die Komplexität der Kostenrechnung. Operational durchzuführen ist ein solches Vorgehen erst durch die Verwendung von Datenbanken.