Verursachungsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kostenverursachungsprinzip, in mehreren Varianten auftretendes Kostenverteilungsprinzip:
(1) Kosten werden den Ausbringungsgütern bzw. Leistungen zugeordnet, welche sie als Zweckursache bewirkt haben (engere Fassung).
(2) Kosten sind den auf sie einwirkenden Einflussgrößen zuzurechnen.
Für Systeme entscheidungsorientierter Kostenrechnung gelten alle Zurechnungsregelvarianten des Verursachungsprinzips als zu unpräzise; dort wird auf das Identitätsprinzip zurückgegriffen.
Varianten:
(1) Kosteneinwirkungsprinzip,
(2) Marginalprinzip,
(3) Finalprinzip,
(4) Kausalprinzip.
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