Beamtenversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Beamtenversorgung ist nach dem Versorgungsprinzip geordnet und für den Bundesbereich im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter (BeamtVG) geregelt. Sie umfasst Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld und Ausgleich bei bes. Altersgrenzen sowie Versorgung im Krankheitsfall (Beihilfe). Entsprechende Gesetze existieren in den Ländern für Landesbeamte.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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