Industrial Relations
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Industrielle Beziehungen; diese umfassen alle ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Austausch-, Kooperations- und Konfliktprozesse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen (Verbänden) innerhalb einer Branche, eines Staatsgebietes oder eines transnationalen Wirtschaftsraumes, bspw. der EU. Zu unterscheiden sind damit einerseits die betrieblichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen (Management und Betriebsrat) und andererseits die Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ziel dieser Beziehungen ist die Regulierung von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene, z.B. mittels Arbeitskampf, Tarifautonomie, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und über staatliche Regulierung. Sowohl in der Betriebswirtschaftslehre, als auch in der Industrie- und Betriebssoziologie und der Wirtschaftssoziologie finden sich theoretische Erklärungsansätze zum Gegenstandsbereich der Industriellen Beziehungen.