Basisversorgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetzliche Leibrenten und andere Leistungen aus der Basisversorgung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2005 mit 50 Prozent und ansteigend auf 100 Prozent im Veranlagungszeitraum 2040 besteuert. Zur Basisversorgung gehören die Renten aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- den landwirtschaftlichen Alterskassen,
- den berufständischen Versorgungswerken,
- den nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen.
Vgl. auch Besteuerung von Altersrenten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Basisversorgung
ausgehend
eingehend
Basisversorgung
ausgehend