Fehlbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff der Revisionspraxis für ein festgestelltes Bestandsmanko (v.a. Kassenmanko).
2. Ist bei Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passiva über die Aktiva (buchmäßige Überschuldung), so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” auszuweisen (§ 268 III HGB).
Vgl. auch Überschuldung, Unterbilanz.
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