Industriegeografie
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1. Begriff: Zweig der Wirtschaftsgeografie, der die räumliche Ordnung industrieller Aktivitäten beschreibt und erklärt. Unter Industrie wird das verarbeitende, mit der stofflichen Umwandlung befasste Gewerbe (Manufacturing Industry) verstanden, wobei Handwerk und Kleingewerbe i.d.R. nicht dazu gerechnet werden.
2. Ziele:
(1) Beschreibung der räumlichen Konzentrationen/Dispersionen von Industriestandorten, der räumlichen Industriekomplexbildungen und Verflechtungen sowie der raum-zeitlichen Entwicklung von Standortstrukturmustern;
(2) Analyse der industriellen Standortfaktoren (v.a. der Transportkosten für Beschaffung und Absatz, der Arbeitskosten und der Agglomerationseffekte), Formulierung und empirische Prüfung von Industriestandorttheorien auf der Basis räumlich variierender Kosten und/oder Erträge;
(3) Analyse des Zusammenhangs von der Organisation des Industrieunternehmens und der Standortlagerung bzw. Standortstrategie, v.a. bei Mehrbetriebs- und Mehrproduktunternehmen sowie multinationalen Unternehmen;
(4) Analyse von räumlichen Produktionskomplexen aufgrund zwischenbetrieblicher Material-, Dienstleistungs- und Informationsverflechtungen;
(5) Analyse des unternehmerischen Verhaltens bez. Investitionsentscheidungen (Standortanpassung), Mobilitätsentscheidungen (Standortspaltung, -verlagerung) und Stilllegungs- und Ansiedlungsentscheidungen in Abhängigkeit von Erfahrungen, Informationen und Handlungszielen des Unternehmers (Standortwahl);
(6) Zusammenhang von technologischen Entwicklungen, Diffusion von Innovationen und räumlicher Entwicklung der Industrie (Produktzyklus-Theorie);
(7) Analyse der staatlichen Einflüsse auf die Lokalisation der Industrie, v.a. der Rolle der Struktur- und Regionalpolitik für die Industrieansiedlungspolitik;
(8) Analyse der Auswirkungen der Industrie auf die sozialen, politischen, ökonomischen und ökologischen Raumstrukturen sowie der Rolle der Industriestruktur im regionalwirtschaftlichen Wachstum (Wachstumspoltheorie).