Direkt zum Inhalt

STABEX

Definition: Was ist "STABEX"?

Ehemaliges System zur Stabilisierung der Exporterlöse. Bereits im Ersten Lomé-Abkommen war für die der EU assoziierten AKP-Staaten ein Mechanismus zur Verstetigung der Deviseneinnahmen, welche diese Länder aus dem Export von bestimmten tropischen und subtropischen Agrargütern sowie von Fischen erzielen, verankert worden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Stabilisierung der Exporterlöse für Agrarerzeugnisse (franz.: Système de Stabilisation des Recettes d'Exportation). 1. Gegenstand: Ehemaliges System zur Stabilisierung der Exporterlöse. Bereits im Ersten Lomé-Abkommen war für die der EU assoziierten AKP-Staaten ein Mechanismus zur Verstetigung der Deviseneinnahmen, welche diese Länder aus dem Export von bestimmten tropischen und subtropischen Agrargütern sowie von Fischen erzielen, verankert worden.

    2. Voraussetzungen: Das STABEX-System fand, von wenigen Ausnahmen abgesehen, allein auf die AKP-Exporte in die EU und nur dann Anwendung, wenn die Ausfuhr des jeweiligen Produkts einen festgelegten Anteil (sog. Auslöseschwelle) der gesamten Devisenerlöse des betreffenden AKP-Landes überschreitet. Zudem darf der Erlösrückgang nicht selbstverschuldet sein bzw. auf eine gezielte Politik zurückzuführen sein.

    3. Das STABEX, wie auch SYSMIN für mineralische Stoffe, wurden auf Druck der Welthandelsorganisation (World Trade Organization (WTO)) aufgehoben im Abkommen von Cotonou im Jahre 2000.

    4. Leistungen: a) Die STABEX-Bestimmungen gewährten den AKP-Staaten einen automatischen Anspruch auf die von der EU aufgebrachten Ausgleichsmittel, sobald die vertraglich fixierten Voraussetzungen gegeben sind.
    b) Das von der EU im Rahmen einer Sonderfazilität des EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) zur Verfügung gestellte Mittelvolumen des STABEX-Fonds ist schrittweise ausgeweitet worden.  Die STABEX-Fazilität ist in Jahrestranchen aufgeteilt.
    c) Die Höhe einer Ausgleichszahlung errechnete sich aus dem Durchschnitt der Devisenerlöse, die ein AKP-Land in den zurückliegenden Jahren durch den Export des betreffenden Erzeugnisses in die EU erzielt hat. In bes. gelagerten Fällen kann es gestattet sein, auch die Exporte in andere AKP-Staaten oder auch sogar in sonstige Länder bei der Berechnung des Transferanspruchs mit zu berücksichtigen.
    d) Die sog. „am wenigsten entwickelten AKP-Staaten“ (und das ist die Mehrheit dieser Länder) erhielten die ihnen übertragenen STABEX-Mittel von Anfang an in vollem Umfang ohne jede spätere Rückerstattungspflicht zur Verfügung gestellt. Mittlerweile braucht keines der AKP-Länder empfangene Zahlungen in Jahren mit überdurchschnittlich hohen Erlösen zurückzugewähren.
    5. Die Verwendung der vom STABEX-Fonds ausgezahlten Mittel oblag beim Ersten Lomé-Abkommen ausschließlich dem Empfängerstaat. In der Folgezeit sind schrittweise Verwendungsmodalitäten eingeführt worden. Seit Inkrafttreten des Vierten Lomé-Abkommens erfolgen die STABEX-Zahlungen nur noch auf der Grundlage eines zwischen dem Empfängerland und der Europäischen Kommission für jeden einzelnen Transferfall vereinbarten Rahmenkonzepts für gegenseitige Verpflichtungen.

    Vgl. auch SYSMIN.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "STABEX"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap STABEX Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stabex-42992 node42992 STABEX node46987 World Trade Organization ... node42992->node46987 node33843 EU node42992->node33843 node36502 Europäische Kommission node42992->node36502 node31554 AKP-Staaten node42992->node31554 node40984 Lomé-Abkommen node42992->node40984 node54217 Brexit node36502->node54217 node31554->node46987 node51668 AEUV node31554->node51668 node36520 Haushaltsplan node40984->node36520 node47924 überseeische Länder und ... node40984->node47924 node37867 IWF node40984->node37867 node32226 Entwicklungshilfe node32226->node40984 node31197 Assoziierungsabkommen node31197->node31554 node42300 Präferenzzoll node42300->node31554 node39490 Kooperation node39490->node36502 node28195 Antidumpingzoll node28195->node36502 node34885 EWG node34885->node36502 node36365 Incoterms node36365->node33843 node46610 Societas Europaea (SE) node46610->node33843 node45185 Sanktion node45185->node33843 node36330 Drittland node36330->node33843 node37652 internationale Arbeitsteilung node37652->node46987 node46194 Sonderorganisationen der UN node46194->node46987 node47067 Zollunion node47067->node46987 node33953 Freihandel node33953->node46987
    Mindmap STABEX Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stabex-42992 node42992 STABEX node46987 World Trade Organization ... node42992->node46987 node33843 EU node42992->node33843 node36502 Europäische Kommission node42992->node36502 node31554 AKP-Staaten node42992->node31554 node40984 Lomé-Abkommen node42992->node40984

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete