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Fiskalpolitik

(weitergeleitet von Fiscal Policy)
Definition: Was ist "Fiskalpolitik"?

Darunter versteht man alle finanzpolitischen Maßnahmen des Staatssektors im Dienst der Konjunkturpolitik mittels öffentlicher Einnahmen und Ausgaben

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fiscal Policy. 1. Begriff: Alle finanzpolitischen Maßnahmen des Staatssektors im Dienst der Konjunkturpolitik mittels öffentlicher Einnahmen und Ausgaben (finanzpolitische Stabilisierungsfunktion, Konjunkturpolitik, Stabilisierungspolitik). Die Fiskalpolitik ist die finanzpolitische Umsetzung der keynesianischen Wirtschaftstheorie (Keynesianismus). Es geht v.a. um eine antizyklische Fiskalpolitik (antizyklische Wirtschaftspolitik, wenn auch Maßnahmen der Geld- und Kreditpolitik sowie Außenwirtschaftspolitik angewendet werden) zur Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage gemäß den makroökonomischen Ansätzen der keynesianischen Theorie, häufig verbunden mit einer Verschuldungspolitik (negativer Budgetsaldo; Deficit Spending) zur Erreichung der für die Nachfragebeeinflussung notwendigen Einnahmen, wenn z.B. Ausgaben- bzw. Konjunkturprogramme zur Nachfragestimulierung eingesetzt werden.

    Ihre rechtliche Kodifizierung in der Bundesrepublik Deutschland fand die Fiskalpolitik im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) (1967).

    2. Kritik: Die Fiskalpolitik als vorwiegend diskretionäre (antizyklische) Finanzpolitik (d.h. am Einzelfall orientiert) zur Erreichung stabilisierungs- bzw. konjunkturpolitischer Ziele ist vielfacher Kritik ausgesetzt. So wird bestritten, dass die Fiskalpolitik überhaupt in der Lage ist, die von ihr zielgerichtet zu beeinflussenden volkswirtschaftlichen Aggregate zu erreichen. Der Transmissionsmechanismus zwischen fiskalpolitischem Impuls und der Wirkung auf die Zielgrößen ist abhängig von der spezifischen Konstruktion des Transmissionsmechanismus, einer ganzen Reihe von diesbezüglichen Prämissen (z.B. Verhaltensannahmen über die Wirtschaftssubjekte) und Ceteris-Paribus-Klauseln. Bes. die Vertreter eher neoklassischer Denkrichtungen (Monetarismus, Angebotsökonomik) bezweifeln die theoretische Gültigkeit des keynesianischen Transmissionsprozesses; sie betonen die Stabilität des privaten Sektors in einer störungsfreien Marktwirtschaft, erst die Eingriffe des Staatssektors führen zu einer negativen konjunkturellen Wirkung aufgrund nicht adäquater Steuerungsimpulse oder Verunsicherung der Wirtschaftssubjekte. Ebenso werden mögliche Verdrängungseffekte der privaten Aktivitäten durch die staatliche Nachfragebeeinflussung (Crowding-out) gegen die Fiskalpolitik angeführt. In letzter Zeit hat die Fiskalpolitik insbesondere durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise wieder mehr Anhänger gefunden.

    Ein empirisch eindeutiger Befund steht aber - nicht zuletzt, weil in beiden Lagern auch normative Elemente eine Rolle spielen - noch aus. Daneben werden Kritikpunkte laut, die verbunden sind mit der politischen Asymmetrie einer Veränderung der Steuersätze, mit der vermeintlichen Vollbeschäftigungsgarantie (Vollbeschäftigung) des Staates sowie mit der Annahme des idealen Konjunkturzyklus.

    3. Die Kritik an der Fiskalpolitik führte innerhalb der Theorie zu Weiterentwicklungen. Die Probleme der zeitpunktgerechten Auslösung von konjunkturpolitischen Impulsen sind in der Debatte um die Lags analysiert und in der Diskussion um die Built-in Flexibility, die Formelflexibilität bzw. in weiteren regelgebundenen Verfahren (Regelbindung) weitergeführt worden. Die Kritik an einer allzu einseitigen Ausrichtung der Finanzpolitik an der Fiskalpolitik unter Vernachlässigung der stets mit berührten finanzpolitischen Allokationsfunktion und finanzpolitischen Distributionsfunktion ist z.B. in Konzepten der Social Fiscal Policy aufgefangen worden.

    Vgl. auch Überschusspolitik (stabilisierungspolitische Konzeptionen).

    Gegenteil: Angebotspolitik.

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