anerkannter Ausbildungsberuf
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Beruf, der als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt ist (§ 4 BBiG; § 25 HwO). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß § 4 Abs.2 BBiG bzw. § 25 Abs.2 HwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden; in anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht ausgebildet werden. Die Ausbildung endet mit der Ausbildungsabschlussprüfung.
Die Gesamtzahl aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe beträgt 327 (BIBB Datenreport Stand 2015).
§ 90 BBiG verpflichtet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und dieses jährlich zu veröffentlichen.
Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis.