Ausland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.
Außenwirtschaftsrecht
alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.
Steuerrecht
alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten.
Zollrecht
Zollgebiet der EU.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betriebsstätte
Dienstleistungen
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Kooperation
Lebenspartnerschaft
Liquidität
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
nicht tarifäre Handelshemmnisse
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Ausland
ausgehend
eingehend
- Ausfuhr
- Ausfuhrlieferung
- Auslandsinvestition
- Auslandsverschuldung
- Ausländer
- ausländischer Abnehmer
- Außengebiet
- Außenwirtschaftsverkehr
- Beförderungsleistungen
- Durchfuhr
- Einfuhr
- Gleitzoll
- Inland
- Kapitalexport
- Kaufkraftparität
- monetaristisches Wechselkursmodell
- Neue Seidenstraße
- Optimalzoll
- Re-Import
- Verbringung
- Versendungsland
- vollständige Spezialisierung
- Vorsteuerabzug
- Zahlungsbilanz
- Zolltheorie
Ausland
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