Erfolgsspaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfolgsaufspaltung. 1. I.e.S.: Aufteilung des Unternehmungsergebnisses in Betriebsergebnis und neutrales Ergebnis.
2. I.w.S.: Jeder nach Quellen gegliederte Erfolgsnachweis, z.B. Aufspaltung des Erfolgs nach regionalen Gesichtspunkten (nach Filialen, Abteilungen, In- und Auslandsumsatz etc.) oder nach sachlichen Gesichtspunkten (Warengattungen, Haupt- und Nebengeschäft etc.). Erfolgsspaltungen sind häufig durch Kostenverbundenheiten und Erlösverbundenheiten enge Grenzen gesetzt, bes. muss jeder Versuch einer vertikalen Erfolgsspaltung (Aufteilen eines Gesamterfolgs in einen Beschaffungs-, Produktions- und Absatzerfolg) scheitern.
Vgl. auch Absatzsegmentrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Erfolgsquellenanalyse.
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