Rentenbasis
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Immobilien sind oftmals als Alterssicherung angeschafft worden und müssen z.B. sonstige Versorgungslücken schließen. Dann empfiehlt es sich, die Immobilie z.B. auf Rentenbasis zu verkaufen. Dabei wird entweder nur eine monatliche Leibrente auf Lebenszeit (auch beider Lebenspartner) vereinbart und/ oder ein Teilbetrag sofort bezahlt und nur der Rest verrentet. Möglich ist auch die Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Leistung (wiederkehrende Bezüge).
Bei Beleihungen muss die Vertragsgestaltung genau geprüft werden. Oftmals ist die Angelegenheit doppelt gesichert (Rentenrecht in Abteilung II und Rentenschuld in Abteilung III des Grundbuchs). Die Grunderwerbsteuer fällt auf den kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung an. Der Ertragsanteil der Renten, die auf bes. Verpflichtungsgrund beruhen und nicht mit steuerlichen Einkünften im Zusammenhang stehen, ist für den Empfänger steuerpflichtig, für den Verpflichteten ist er eine voll abzugsfähige Sonderausgabe (sofern sie nicht bereits bei der Einkunftsermittlung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen sind).
Vgl. auch Übertragung von Grundbesitz.