Emission
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Umweltpolitik
an die Umweltmedien abgegebene Abfälle aus Produktion, Distribution und Konsum. Häufig auf Schadstoffe (Schadstoffemissionen) beschränkt.
Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von Anlagen (Betriebsstätten, Maschinen, Geräte, Grundstücke) ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Anders: Immissionen.
Bank- und Börsenwesen
Ausgabe von Aktien und anderen Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Schaffung von Wertpapieren, ihre Herstellung und Vollziehung durch den Aussteller ist noch keine Emission. Während eine Selbstemission nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute selbst infrage kommt, ist die Regel eine Fremdemission. Dabei übernimmt ein Konsortium professioneller Finanzdienstleister die Abwicklung der Emission, meist in Form eines Übernahmekonsortiums (Emissionsgeschäft) oder in Form eines Begebungskonsortiums. Im letztgenannten Fall wird für den Emittenten kein Platzierungsrisiko übernommen.
Das (bis auf wenige Ausnahmen) angewandte Emissionsverfahren ist das Bookbuilding.
Vgl. auch Internetemission.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Emission
- Abfalldiffusion
- Abfallwirtschaft
- Ablösungsfinanzierung
- Aktie
- Aktienausgabe
- Aktienmarkt
- Anlagen
- Bankenkonsortium
- Betriebsbilanz
- Bezugskurs
- Bonifikation
- Bookbuilding
- CML-Methode
- Effektenplatzierung
- EMAS-VO
- Emissionsbanken
- Emissionsgeschäft
- Emissionshandel
- Emissionskonsortium
- Emissionsrendite
- Energiewirtschaft
- EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Immission
- Industriekredit
- Internetemission
- Negativklausel
- Neuemission
- Pari-Emission
- Primärmarkt
- Repartierung (rep.)
- Schadschöpfung
- Schadstoffinteraktion
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Umweltbelastung
- Umwelterklärung
- Umweltlizenzen
- Umweltzertifikat
- Underwriter
- Unter-Pari-Emission
- Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)
- Über-Pari-Emission
- Überzeichnung