Betriebsbereitschaft
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1. Produktion: Bereitschaft des Betriebes, im Rahmen einer gegebenen Kapazität eine Produktionsleistung zu erbringen. Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft verursacht fixe Kosten (Bereitschaftskosten). Zu beachten ist die Sicherung der Betriebsbereitschaft auch aller Neben- und Hilfsbetriebe, die zur Durchführung der Hauptproduktion erforderlich sind; sie zwingt häufig zur Beibehaltung von Vor- und Hilfsbetrieben, auch wenn deren Vollausnutzung nicht sichergestellt ist und ihre Leistungen bei Fremdbezug billiger beschafft werden könnten.
2. Handel: Instrument des Handelsmarketings. Betriebsbereitschaft ist die Zeit, während der ein Einzelhandelsunternehmen bereit ist, seine Waren zu präsentieren, zu beraten, Kaufverträge abzuschließen und gekaufte Waren zuzustellen. Es gilt abzuwägen, welche Umsätze zu bestimmten Zeiten erzielt werden können und wie hoch die entsprechenden Kosten der Betriebsbereitschaft sind. Die Betriebsbereitschaft wird durch das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) entscheidend eingeengt, das jedoch nur für den Warenverkauf an jedermann in öffentlich zugänglichen Verkaufsstellen gilt. Warenpräsentation und Beratung sowie Zustellung können auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten erfolgen. Versandhandel und E-Commerce haben den Wettbewerbsvorteil einer unbegrenzten Betriebsbereitschaft.