IBRD
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Abk. für International Bank for Reconstruction and Development, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank. Auf der Weltwährungskonferenz in Bretton Woods im Juli 1944 von 44 Teilnehmerstaaten erarbeitet, nach der Ratifizierung von 28 Nationen am 27.12.1945 gegründet, nahm sie am 25.6.1946 die Geschäftstätigkeit auf.
Sitz: Washington, D.C.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1952 Mitglied. Voraussetzung für die Mitgliedschaft (derzeit 189) ist die Mitgliedschaft beim IWF.
Ziele: Ursprünglich für den großen Bedarf an langfristigem Kapital für die Nachkriegszeit gegründet, heute: Wirtschaftliche Entwicklung weniger entwickelter Staaten durch finanzielle und andere Hilfen.
Organisation: Alle Verfügungsgewalt liegt beim Board of Governors, in das jeder Mitgliedsstaat einen Vertreter entsendet und das i.d.R. einmal jährlich tagt. Die meisten Befugnisse sind an das Direktorium abgetreten, das aus mehreren Executive Directors besteht Die Geschäftsführung obliegt dem vom Direktorium zum Vorsitzenden gewählten Präsidenten.
Aktivitäten: Hauptaufgabenfeld ist die Vergabe von Darlehen und Krediten mit Laufzeiten von einigen Jahrzehnten, die überwiegend aus internationalen Kapitalmarktanleihen finanziert werden sowie aus Darlehensrückzahlungen und den Einzahlungen der Mitglieder auf ihr Grundkapital und Reinerträgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
IBRD
- Armutsfazilität
- Bretton-Woods-Abkommen
- Bretton-Woods-System
- Coherence
- Cross Conditionality
- EBRD
- Entwicklungsbanken
- Entwicklungshilfe
- FAO
- G24
- HIPC-Initiative
- ICSID
- IDA
- IFC
- Integrated Framework (IF)
- International Bank for Reconstruction and Development
- Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- IWF
- Kapitalhilfe
- Kofinanzierung
- Konditionalität
- Länderklassifizierung
- MIGA
- Mundell
- Neue Weltfinanzarchitektur
- PRSP
- Sonderorganisationen der UN
- UN
- Weltbank
- Weltbankgruppe
- World Bank