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Finanzdienstleistungen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit aller von Kreditinstituten sowie von banknahen und bankfremden Konkurrenten (Versicherungen, Bausparkassen, etc.) angebotenen Leistungen, z.T. unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken. Nach § 1 Ia KWG handelt es sich im einzelnen um:
    a) Anlagevermittlung: die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten.
    b) Anlageberatung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.
    c) Betrieb eines multilateralen Handelssystems: der Betrieb eines multilateralen Systems, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt.
    d) Platzierungsgeschäft: das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung.
    e) Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung.
    f) Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.
    g) Eigenhandel: die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere.
    h) Drittstaateneinlagenvermittlung: die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
    i) Sortengeschäft: der Handel mit Sorten.
    j) Factoring: der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff.
    k) Finanzierungsleasing: der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber.
    l) Anlageverwaltung: die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen.

    Für Versicherungs- und Bausparprodukte gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

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