kooperative Gruppen des Handels
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Oberbegriff für alle Kooperationsformen des Handels. Die Mitglieder dieser Gruppen stehen untereinander im Wettbewerb und müssen sich gegenüber den Konzentrationsformen des Handels (Warenhäuser, Konsumgenossenschaften, Filialunternehmungen, Versandhandel) behaupten. Daher spricht man auch vom Gruppenwettbewerb im Handel: Die Gruppen konkurrieren untereinander und tragen den Wettbewerb beschaffungsseitig mittels Einkaufskontoren bzw. Zentralorganisationen und absatzseitig über die lokalen Verkaufsstätten, differenziert nach Betriebsformen, aus.
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- Delkrederegeschäft
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- Fachgeschäft
- Filialunternehmung
- Fremdgeschäft
- Handelsmanagement
- Konzentrationsformen des Handels
- Kooperationsformen des Handels
- Kost-Plus-System
- Mindermengenaufschlag
- Mitgliederselektion
- Mustermesse
- Zentraleinkauf
- Zentralregulierungsgeschäft
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