Kaufmann
(weitergeleitet von Kauffrau)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kauffrau. 1. Begriff: Im Sprachgebrauch jeder kaufmännische Tätige, im Rechtssinne nur, wer selbstständig ein Handelsgewerbe betreibt (nicht z.B. der Handlungsgehilfe).
Ausnahme: Formkaufmann, für den das Bestehen eines Handelsgewerbes nicht Voraussetzung ist. Jede natürliche und juristische Person kann Kaufmann sein, auch Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige (Geschäftsfähigkeit).
2. Arten: Istkaufmann, Musskaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
Vgl. auch Scheinkaufmann.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Kaufmann
ausgehend
eingehend
- Abwickler
- Arglist
- Bankbuchhaltung
- Bauunternehmer
- Buchführungspflicht
- Einzelkaufmann
- Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
- Firma
- Formkaufmann
- Frachtgeschäft
- Genossenschaft
- Geschäftsbriefe
- Geschäftsfähigkeit
- gesetzlicher Vertreter
- Gewerbe
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Handelsbilanz
- Handelsgesellschaft
- Handelsrecht
- Handelsregistereintragung
- Handelsvertreter
- Jahresbilanz
- Kauffrau
- kaufmännische Angestellte
- Kommissionsagent
- Kommissionsgeschäft
- Kommissionär
- laufende Rechnung
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Provision
- Scheinhandlungsvollmacht
- Scheinkaufmann
- Schuldschein
- Sorgfaltspflicht
- Speditionsgeschäft
- stille Gesellschaft
- Strohmann
- Unternehmer
- vermuteter Kaufmann
- Versicherungsvertreter
- Vertragsstrafe
Kaufmann
ausgehend