Alterssicherungssysteme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherungen, die ihre Mitglieder gegen das Risiko des Alters sowie oft zusätzlich der Erwerbsminderung bzw. Invalidität und des Todes (Hinterbliebenenversorgung) absichern.
2. Elemente: Das bedeutendste Alterssicherungssystem ist in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigte Personen versichert. Zu den weiteren gesetzlichen Alterssicherungssystemen gehören die Beamtenversorgung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Rentenversicherung der Landwirte, die Alterssicherung der kammerfähigen freien Berufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte).
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in Wagner, F. (2017) Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Bedarfsgerechtigkeit
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Versicherungsprinzip
Veräußerung
gemeiner Wert
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