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Recht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 76 von 76
Delegation
Übertragung von Kompetenz (und Verantwortung) auf hierarchisch nachgeordnete organisatorische Einheiten, auch als Kompetenzdelegation bezeichnet....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
)
öffentlicher Dienst
berufliche Tätigkeit bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Öffentlich Bedienstete können je nach der Anstellung Beamte, Angestellte oder Arbeiter sein....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Einstellung
Es handelt sich um einen vielschichtigen Begriff, der in den verschiedenen kaufmännischen und rechtlichen Kontexten, bei denen er verwendet wird, ganz verschiedenartige Bedeutungen aufweisen kann....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
BWL
(
Grundlagen des Marketings
) ,
Recht
(
Zwangsvollstreckung
) ,
Recht
(
Zwangsversteigerung/-verwaltung
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Beamter
im beamtenrechtlichen Sinn Bediensteter, der zum Staat oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Dienstherrnfähigkeit in einem bes. gesetzlich geregelten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Das Beamtenverhältnis wird begründet durch den hoheitlichen Formalakt der Ernennung, die durch Aushändigen einer Ernennungsurkunde erfolgt....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Ruhegehalt
1. Begriff des Beamtenrechts für die Gewährung von Pensionsbezügen an Beamte. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Besoldung
Vergütung des Beamten für seine Dienste. Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Leistungsbezüge für Professoren an Hochschulen, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten angemessen zu besolden....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Erschwerniszulage
zusätzlicher Lohn bei bes. schwerer Arbeit....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Dienstaufsicht
1. Recht und Pflicht des Dienstvorgesetzten, durch Überwachung, Belehrung, Anweisung für die ordentliche Erfüllung der Amtsgeschäfte zu sorgen. Bei Richtern eingeschränkt (§ 26 DRiG). 2. Aufsicht über die fachliche Tätigkeit der nachgeordneten Behörden. Vgl. auch Fachaufsicht und Rechtsaufsicht....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Ehrenamt
Begriff: a) Im juristischen/verwaltungsbezogenen Kontext: unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderates etc. b) Im weiten gesellschaftlichen Kontext:...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
BWL
(
Grundlagen des Nonprofit Managements
)
Beschwerde
Als gerichtlicher Rechtsbehelf führt sie dazu, dass eine angefochtene Maßnahme oder Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz geprüft wird....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Verwaltungsverfahren
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
)
Grundgehalt
Gehaltsbestandteil, der unabhängig von der konkreten Wirtschaftssituation oder der Leistung des Mitarbeiters gezahlt wird. Es handelt sich um eine fixe Summe, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer regelmäßig zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten hat. Zusätzlich zum Grundgehalt...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
)
Erstattung
VerwaltungsrechtSchadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.SteuerrechtSteuererstattungsanspruch,...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Beihilfe
an Beamte, Richter, teilweise auch an Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der Gemeinden, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Aufwendungen bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen gewährte Geldzahlung. Anspruchsberechtigt sind auch die Ehegatten, Kinder und Versorgungsempfänger....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
VWL
(
Industriepolitik
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Bewährungsaufstieg
Einreihung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in eine höhere Vergütungsgruppe, wenn diese in der bisherigen Vergütungsgruppe eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) zurückgelegt haben. Bewährungsaufstiege sind in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Personalakte
über den Arbeitnehmer in der Personalverwaltung aktenmäßig oder innerhalb einer Datenbank (Personalinformationssystem) geführte Informationen....
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Schweigepflicht
1. Schweigepflicht des Arbeitnehmers: Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (Treuepflicht des Arbeitnehmers). V.a. besteht die Pflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Verstoß gegen die Schweigepflicht kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie strafbar sein (Betriebs-...
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Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
) ,
Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Jurist
Bezeichnung für die mit der Rechtsanwendung befassten Berufe, in dieser allg. Formulierung weder gesetzlich geregelt noch als Titel etc. geschützt. Die Grundzüge der Juristenausbildung sind in den §§ 5 f. Deutsches Richtergesetz (DRiG) enthalten, Einzelheiten sind in den Vorschriften des...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
Inkompatibilität
1. Allgemein: Unvereinbarkeit, Unverträglichkeit. 2. Öffentliches Recht: Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Ämter durch eine Person. Beispiel: Berufsrichter darf nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen, § 4 DRiG. 3. Gesellschaftsrecht: Unvereinbarkeit von Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandat (§ 105 AktG)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Richter
Person, die, in bestimmten Formen als Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter in ihr Amt berufen, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, die rechtsprechende Gewalt ausübt....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Mutterschutz
Anspruch jeder Mutter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Dienstaufsichtsbeschwerde
nicht förmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Frist gebunden. ...
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Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Arbeitsplatzschutz
1. Allgemein: Erhaltung und Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung eines Arbeitnehmers zum Wehrdienst und Zivildienst. 2. Schutzbestimmungen: Wenn der Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder dem zivilen Ersatzdienst einberufen wird, tritt ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Wehrdienst
1. Rechtsgrundlage: Wehrpflichtgesetz i.d.F. vom 15.8.2011 (BGBl. I 1730) m.spät.Änd. 2. Allgemeine Wehrpflicht ist gegenwärtig ausgesetzt, sie besteht aber im Spannungs- oder Verteidigungsfall für alle dt. Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an und endet mit Ablauf des Jahres, in dem...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Personalrat
anstelle des Betriebsrats in Betrieben und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewählte Personalvertretung der Bediensteten zur Wahrnehmung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts. Rechtsgrundlage:...
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Disziplinarverfahren
Dienststrafverfahren; bes. Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen der Beamten. Rechtsgrundlage: Bundesdisziplinargesetz vom 9.7.2001 (BGBl. I 1510) m.spät.Änd. für die Bundesbeamten. Für Länderbeamte entsprechende Landesdisziplinargesetze. Als Disziplinarmaßnahmen kommen in Betracht:...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Rechtspfleger
Beamter des Justizdienstes, der die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege sachlich unabhängig entscheidet und dabei nur an Gesetz und Recht gebunden ist....
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Zivildienst
ziviler Ersatzdienst; Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, durch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Art. 4 III GG, Art. 12a II GG, § 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz) anstelle der Ableistung von Wehrdienst. Mit der Aussetzung des verpflichtenden Wehrdienstes...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Unabkömmlichstellung
1. UK-Stellung; Stellung eines zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmers, die es erlaubt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, diesen für begrenzte oder ausnahmsweise unbegrenzte Zeit weiterbeschäftigen zu dürfen. Voraussetzung ist es, dass an der Weiterbeschäftigung ein Interesse der...
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
TVöD
1. Begriff: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.9.2005 m.spät.Änd., in Kraft seit 1.10.2005. Regelt als Nachfolge des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT) und der Tarifverträge für Arbeiter das Rechtsverhältnis der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Das...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Amtsverschwiegenheit
Verpflichtung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses) über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder für Tatsachen,...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienstalter
Bezeichnung für die Gesamtheit aller geleisteten Dienstjahre nach dem 21. Lebensjahr, wenn die Ernennung zum Beamten nicht später erfolgte. War Grundlage für die Berechnung der Dienstbezüge (Besoldung) und des Ruhegehaltes. Der Bund und die Länder haben das Dienstalter als Berechnungsgrundlage...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Kapitalabfindung
zur Ablösung von Rechtsansprüchen einmalig erbrachte Geldleistung. ...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Waisengeld
gemäß Beamtenversorgungsgesetz Bezüge der ehelichen Kinder sowie für ehelich erklärten oder an Kindes statt angenommenen Kinder eines verstorbenen Beamten, der zum Zeitpunkt seines Todes Ruhegeld erhalten hat oder hätte erhalten können. Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen 12 Prozent und...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Rentenversicherung und Altersvorsorgung der selbstständigen Berufe
)
Dienstvereinbarung
Vertrag zwischen Dienststelle und Personalrat im öffentlichen Dienst; entspricht der Betriebsvereinbarung in der Privatwirtschaft....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)
Tarifvertrag vom 23.2.1961 m.spät.Änd. und Ergänzungen; regelte umfassend die Rechtsverhältnisse der Angestellten der Bundesrepublik Deutschland, der Länder und der Stadtgemeinde Bremen und der Mitglieder der Arbeitgeberverbände, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Weihnachtszuwendung
Weihnachtsgratifikation. 1. Allgemein: Gratifikation. 2. Lohnsteuer: Steuerpflichtiger Arbeitslohn; zu versteuern als sonstige Bezüge. 3. Sozialversicherung: Weihnachtszuwendungen gehören zum Arbeitsentgelt und sind beitragspflichtig. Die darauf entfallenden Beiträge sind im Monat ihrer...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
Pension
Ruhegehalt der im öffentlichen Dienst stehenden Beamten. Vgl. Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
TV-L
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006 m.spät.Änd., in Kraft seit 1.11.2006. Gilt für Angestellte und Arbeiter in allen Ländern, die zur Tarifgemeinschaft der dt. Länder gehören (alle bis auf Hessen, dort gilt ein eigener Tarifvertrag - TV-H). Der TV-L ist im...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Witwengeld
Bezüge der Ehefrau eines Beamten nach dessen Tod (§ 19 BeamtVG für Bundesbeamte, entsprechende Regelungen in den Bundesländern). Das Witwengeld beträgt 55 Prozent des Ruhegehaltes, das der Beamte erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (§...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung ist nach dem Versorgungsprinzip geordnet und für den Bundesbereich im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter (BeamtVG) geregelt. Sie umfasst Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Amtspflichtverletzung
Verletzung der einem Amtsträger obliegenden Amtspflichten. Die Amtspflichtverletzung hat nicht nur dienstrechtliche Folgen (ggf. Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht), sondern auch haftungsrechtliche Bedeutung. Vgl. auch Amtshaftung....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
)
Sicherstellungsgesetze
Gesetze, die für den Fall des Notstandes die für Zwecke der Verteidigung, v.a. zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, erforderliche Versorgung mit Gütern und Leistungen sicherstellen sollen....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Ortszuschlag
früher den Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes als Teil der Besoldung bzw. der Vergütung gezahlte Beträge. Jetzt: Familienzuschlag....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Übergangsgeld
Sozialversicherung ergänzende Leistung der Sozialversicherungsträger und der Träger der Kriegsopferversorgung im Zusammenhang mit Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 64 Abs. 1 Nr. 1, 65 SGB IX). Die Berechnung des Übergangsgeldes ist in den §§ 66 ff. SGB IX...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Unfallversicherung
)
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Gesetz vom 20.4.1994 (BGBl. I 867) m.spät.Änd. Es regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit im staatlichen Bereich betraut werden soll oder bereits betraut worden ist. Damit soll für...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienstpflichtverletzung
dasselbe wie Amtspflichtverletzung (Amtshaftung)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
)
Disziplinargericht
zuständiges Gericht bei den Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (Disziplinarverfahren). Disziplinargerichte für den Bund sind das zuständige Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin. Nach dem Landesdisziplinarrecht Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten und Disziplinarsenate bei dem Oberverwaltungsgericht....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Teilzeitbeschäftigung
AllgemeinTeilzeitarbeitsverhältnis.BeamtenrechtNach § 43 Beamtenstatusgesetz ist Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Näheres bestimmen die Beamtengesetze des Bundes und der Länder....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Anstellung von Beamten
erste Verleihung eines Amts, das in einer Besoldungsordnung aufgeführt ist. Vgl. auch Einstellung....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienstenthebung
Untersagung weiterer Amtstätigkeit. Die Einleitungsbehörde kann einen Beamten vorläufig des Dienstes entheben, wenn ein förmliches Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder worden ist (z.B. § 38 Bundesdisziplinargesetz vom 9.7.2001 (BGBl. I 1510) m.spät.Änd.)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Trennungsgeld
Erstattung von Auslagen aus Anlass der Abordnung eines Beamten und Richters ohne Zusage der Umzugskosten (§ 15 des Bundesreisekostengesetzes vom 26.5.2005 [BGBl. I 1418] m.spät.Änd). Vgl. auch Trennungsentschädigung....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Gelöbnis
eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, die Pflichten eines Beamten oder eines Richters getreulich zu erfüllen....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesamt für Zivilschutz (BZS)
ehemalige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministers des Innern (BMI); aufgelöst durch Gesetz vom 22.12.1999 (BGBl. I 2534). Seit dem 1.5.2004 Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)....
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Recht
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Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesfreiwilligendienst
geregelt im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) m.spät.Änd. Dient gemäß § 1 BFDG dem Engagement von Frauen und Männern für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird i.d.R. ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ). Rechtsgrundlage: § 14 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28.3.2011 (BGBl. I S. 687). Aufgaben: zuständig für den Bundesfreiwilligendienst, Kriegsdienstverweigerung,...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz in Karlsruhe. Träger: Bundesrepublik Deutschland und die teilnehmenden Länder. Aufsichtsbehörde: Bundesminister der Finanzen (BMF). Aufgabe: Durchführung einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer der an...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Wehrbeauftragter
Beauftragter des Bundestags, dessen Aufgabe der Schutz der Grundrechte der Soldaten ist. Der Wehrbeauftragte wird vom Bundestag ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Rechtsstellung des Wehrbeauftragten ist im Einzelnen in Art. 45b GG und im Gesetz über...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Präsidialrat
Richtervertretung für die Beteiligung an der Ernennung von Richtern (vgl. §§ 49 ff., 74, 75 DRiG)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesamt für den Zivildienst
Mit der Aussetzung des Wehrdienstes und des Zivildienstes wurden dem Bundesamt für den Zivildienst neue Aufgaben zugewiesen und es wurde umbenannt in das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Staatsanwaltsrat
dem Betriebsrat vergleichbare Personalvertretung der Staatsanwälte. Vgl. auch Personalrat, Präsidialrat....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Streikeinsatz von Beamten
Einsatz von Beamten, die selbst nicht streiken dürfen, auf den bestreikten Arbeitsplätzen. Nach der Rechtsprechung verstößt es gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit des Art. 9 III GG, wenn die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bei einem rechtmäßigen Streik ihrer Arbeiter und...
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Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesdisziplinarordnung
ersetzt durch das Bundesdisziplinargesetz vom 9.7.2001 (BGBl. I 1510) m.spät.Änd., Disziplinarverfahren....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeines Strafrecht, Kriminologie
)
Bundesbeauftragter für den Zivildienst
ist gemäß § 2 Zivildienstgesetz vom Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) auf Vorschlag der Bundesregierung zu ernennen und war bis zur Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst für Fragen des Zivildienstes beziehungsweise des zivilen Ersatzdienstes zuständig. Der...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
BAT
Abk. für Bundes-Angestellten-Tarifvertrag....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
BAZ
Abk. für Bundesamt für den Zivildienst....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Beamtenstreik
öffentlicher Dienst....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Befähigung zum Richteramt
Jurist....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Bundesfreiwilligendienst...
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
BWB
Abk. für Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienst nach Vorschrift
öffentlicher Dienst....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienstbezüge
Besoldung....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Dienststrafverfahren
Disziplinarverfahren....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Ersatzdienst
Zivildienst....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Rechtsreferendar
Jurist....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
UK-Stellung
Unabkömmlichstellung....
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Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
VBL
Abk. für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder....
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Recht
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Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Ergebnisse pro Seite
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