Direkt zum Inhalt

Zuschlag

(weitergeleitet von Zuschlagsbeschluss)
Definition: Was ist "Zuschlag"?

Zuschlag bei einer Versteigerung und Zuschlag bei einer privaten Versteigerung: Die Annahme des Meistgebotes bei einer Versteigerung mit der Wirkung, dass der Ersteher Eigentümer wird. Zuschlag zum Arbeitsentgelt: zusätzlich zum tariflichen Satz für Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit gezahltes Arbeitsentgelt. Bewertungsgesetz: Zuschläge sind auf den Vergleichswert (wie auch Abschläge) wegen werterhöhender Umstände möglich. Zollwesen: Zollzuschlag.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Zuschlag bei einer Versteigerung
    2. Zuschlag bei einer privaten Versteigerung
    3. Zuschlag zum Arbeitsentgelt
    4. Bewertungsgesetz
    5. Zollwesen
    6. Baufinanzierung

    Zuschlag bei einer Versteigerung

    (§§ 79 ff. ZVG): Bei der Zwangsversteigerung wird das Grundstück oder Schiff vom Vollstreckungsgericht dem Meistbietenden durch sog. Zuschlagsbeschluss zugeschlagen mit der Wirkung, dass der Ersteher Eigentümer wird. Zugleich erlöschen alle Rechte an dem Grundstück oder Schiff, ausgenommen die aufgrund ihres Vorranges vor dem Recht des betreibenden Gläubigers bestehen bleibenden Rechte. An die Stelle der erlöschenden Rechte tritt der Anspruch auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös im Verteilungsverfahren.

    Der Zuschlagsbeschluss ist rechtsbegründender Staatsakt, der Eigentum nimmt und überträgt und zugleich Vollstreckungstitel, mit dem der Ersteher vom Voreigentümer und anderen Besitzern Räumung und Herausgabe verlangen kann.

    Zuschlag bei einer privaten Versteigerung

    Der Zuschlag stellt die Annahme des durch das Gebot abgegebenen Angebots dar (§ 156 BGB).

    Vgl. auch Versteigerung, Vertrag.

    Zuschlag zum Arbeitsentgelt

    Begriff/Arten: zusätzlich zum tariflichen Satz für Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit gezahltes Arbeitsentgelt: Überstunden-, Sonn- und Feiertags- (Feiertagszuschlag, Mehrarbeitszuschlag), Nachtarbeitszuschläge.

    Lohnsteuerliche Behandlung: Mehrarbeitszuschlag.

    Bewertungsgesetz

    Zuschläge sind auf den Vergleichswert (wie auch Abschläge) wegen werterhöhender Umstände möglich, z.B. bei Bewertung von Mietwohngrundstücken, von Häusern mit maximal zwei Wohnungen (§ 146 BewG), in der Land- und Forstwirtschaft bei Abweichung der tatsächlichen von den regelmäßigen Verhältnissen, Paketzuschlag bei der Bewertung von Aktienpaketen.

    Zollwesen

    Zollzuschlag.

    Baufinanzierung

    Aussetzung des Zuschlages bei einer Zwangsversteigerung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zuschlag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zuschlag-47345 node47345 Zuschlag node31379 Arbeitsentgelt node47345->node31379 node49761 Vertrag node47345->node49761 node40235 Mehrarbeitszuschlag node47345->node40235 node50125 Überstunden node47112 Zulage node47112->node40235 node40582 Mehrarbeitsvergütung node29754 Betriebsvermögen node49243 wirtschaftliche Einheit node35437 Ertragswert node29295 Betriebsmittel node37884 land- und forstwirtschaftliches ... node29295->node37884 node29883 Arbeitnehmer node31379->node29883 node33833 Einkünfte node31379->node33833 node29864 Arbeitgeber node31379->node29864 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node47345 node52807 Aufhebung der Gemeinschaft node52923->node52807 node34837 Grundstück node52923->node34837 node32927 Gläubiger node52923->node32927 node32681 Erbbaurecht node52923->node32681 node37334 Nichtigkeit node49761->node37334 node47264 Willenserklärung node49761->node47264 node35586 Grundschuld node49761->node35586 node37884->node47345 node37884->node29754 node37884->node49243 node37884->node35437 node40235->node50125 node40235->node40582 node32793 einseitige Rechtsgeschäfte node32793->node49761 node28316 Bruttoarbeitsentgelt node28316->node31379
    Mindmap Zuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zuschlag-47345 node47345 Zuschlag node31379 Arbeitsentgelt node47345->node31379 node49761 Vertrag node47345->node49761 node40235 Mehrarbeitszuschlag node47345->node40235 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node47345 node37884 land- und forstwirtschaftliches ... node37884->node47345

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com