Direkt zum Inhalt

Akkordlohn

(weitergeleitet vonGeldakkord)
Definition: Was ist "Akkordlohn"?

leistungsreagible Entlohnung, bei der die Vergütung nach Maßgabe des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit erfolgt.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Arbeitsrecht

    Allgemein

    Stücklohn; Prototyp leistungsreagibler Entlohnung. Anders als beim Zeitlohn erfolgt die Vergütung nach Maßgabe des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit. Kommt als Einzelakkord und als Gruppenakkord zur Anwendung. Grundlagen dieser Entlohnungsform sind die Normalleistung und der Akkordrichtsatz. Erstere wird im Rahmen von Arbeits- und Bewegungsstudien ermittelt und soll von einem eingearbeiteten Arbeiter auf Dauer (sowie im Mittel der Schichtzeit) erbracht werden können. Letzterer ist der (i.d.R. tarifvertraglich festgelegte) Stundenlohn bei Normalleistung. Erscheinungsformen sind Geldakkord (Lohn = Menge · Geldeinheit/Stück) und Zeitakkord (Lohn = Menge · Stückzeit · Geld- bzw. Minutenfaktor). Anwendungsvoraussetzungen sind v.a., dass a) die Mengenleistung persönlich beeinflussbar ist, es sich b) um regelmäßig in gleicher Weise wiederkehrende Tätigkeiten handelt und c) die Qualität der Arbeitsergebnisse von untergeordneter Bedeutung ist. Tätigkeiten mit diesen Merkmalen gelten als akkordfähig (Akkordfähigkeit). Hinzu kommt, dass sie auch akkordreif, d.h. frei von die Arbeitsausführung behindernden organisatorischen Mängeln sein müssen (Akkordreife). V.a. Automatisierungstendenzen in der Wirtschaft haben die Bedeutung des klassischen Akkordlohns kontinuierlich gemindert.

    Arbeitsrecht

    Sofern keine tarifliche Regelung besteht, unterliegt die Festsetzung der Akkordsätze einschließlich der Geldfaktoren dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 I Nr. 11 BetrVG). Ansatzpunkt für dieses Mitbestimmungsrecht ist der Zeitfaktor. Die Ermittlung der Vorgabezeit soll dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, um zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer bei einer das normale Maß übersteigenden Leistung auch ein über dem Normallohn liegendes Arbeitsentgelt erhält. Wo eine tarifliche Festlegung des Akkordrichtsatzes fehlt, bedeutet die Erstreckung des Mitbestimmungsrechts auf den Geldfaktor nach der Rechtsprechung des BAG, dass in einem Leistungslohnsystem (Leistungslohn) auch die Bestimmung der Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit der Preis für die Arbeit im Leistungslohn überhaupt mitbestimmungspflichtig ist.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Akkordlohn"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Akkordlohn Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/akkordlohn-31417 node31417 Akkordlohn node40620 Mitbestimmungsrecht node31417->node40620 node31379 Arbeitsentgelt node31417->node31379 node48480 Taylorismus node39099 Leistungslohn node48480->node39099 node36903 Einzelakkord node36903->node31417 node48358 teilautonome Arbeitsgruppe node32688 Gruppenakkord node32688->node31417 node32688->node36903 node32688->node48358 node51235 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) node38030 Mitbestimmung node38952 Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG) node40620->node51235 node40620->node38030 node40620->node38952 node37570 leistungsbezogene Entgelte node37570->node31417 node37570->node39099 node44104 Prämie node29864 Arbeitgeber node31379->node29864 node33833 Einkünfte node31379->node33833 node29883 Arbeitnehmer node31379->node29883 node39099->node31417 node42854 PPS-System node45924 Prämienlohn node45924->node31417 node45924->node44104 node45924->node39099 node45924->node42854 node28316 Bruttoarbeitsentgelt node28316->node31379 node34482 Gruppenarbeitsverhältnisse node34482->node32688
    Mindmap Akkordlohn Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/akkordlohn-31417 node31417 Akkordlohn node31379 Arbeitsentgelt node31417->node31379 node39099 Leistungslohn node31417->node39099 node40620 Mitbestimmungsrecht node31417->node40620 node45924 Prämienlohn node45924->node31417 node32688 Gruppenakkord node32688->node31417

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete