Außenhandel
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Inhaltsverzeichnis
- Charakterisierung
- Formen des Außenhandels
- Außenhandel aus volkswirtschaftlicher Sicht
- Außenhandel aus betriebswirtschaftlicher Sicht
- Außenhandelsstatistik
Charakterisierung
Der Außenhandel umfasst die staatlichen Grenzen überschreitenden Handelsbeziehungen. Er bildet die Grundlage der internationalen Arbeitsteilung. Der Unterschied zwischen Außenhandel und Binnenhandel ist graduell zu sehen und wird bestimmt durch die Verschiedenartigkeit der Rahmenbedingungen zwischen nationalem und internationalem Geschäft. Diese kommen zum Ausdruck durch unterschiedliche politische, wirtschaftliche, rechtliche und kulturelle Rahmenbedingungen zwischen den beteiligten Ländern. Je fremdartiger die Rahmenbedingungen sind, desto höher sind in der Regel auch die Anforderungen an die Geschäftsanbahnung sowie die Gestaltung und Abwicklung der Außenhandelsbeziehungen. Je gleichartiger diese sind, desto mehr verlieren die internationalen Handelsbeziehungen ihren Außenhandelscharakter und nähern sich dem Binnenhandel. Konstitutiv für den Außenhandel sind letztlich immer staatliche Grenzen überschreitende Handelsbeziehungen. Binnenhandel liegt demgegenüber dann vor, wenn es sich um innerstaatliche Handelsbeziehungen handelt. Die Gesamtheit aller die nationalen Grenzen überschreitenden Handelsbeziehungen wird als Welthandel bezeichnet. Im Welthandel wird unterschieden zwischen dem intraregionalen Handel und dem interregionalen Handel. Der intraregionale Handel betrifft die Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten eines wirtschaftlichen Integrationsraumes (z.B. Europäische Union), wohingegen der interregionale Handel die Handelsbeziehungen zwischen wirtschaftlichen Integrationsräumen erfasst. Aus Sicht der Europäischen Union betrifft der interregionale Handel den Handel der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Nichtmitgliedsstaaten. Der Welthandel ist stark konzentriert auf die drei stärksten Wirtschaftsregionen der Welt, die sog. Triade des Welthandels (Europa, Nordamerika und Süd-Ostasien).
Formen des Außenhandels
Zu den Grundformen des Außenhandels zählen der Export, der Import sowie der Transithandel. Unter Export (Ausfuhr) wird die grenzüberschreitende Bereitstellung von Wirtschaftsleistungen an ausländische Abnehmer (Gebietsfremde) verstanden. Demgegenüber bezieht sich der Import auf den grenzüberschreitenden Bezug von Wirtschaftsleistungen von Gebietsfremden. Der Transithandel ist eine Kombination aus Export und Import zwischen drei Ländern. Beim Transithandel importiert ein Transithändler mit Sitz in einem Transitland Waren aus einem Ursprungsland und exportiert diese an einen Kunden in einem Bestimmungsland. Außenhandel kann direkt oder indirekt erfolgen. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen direktem und indirektem Außenhandel ist die Mittelbarkeit der vertraglichen Handelsbeziehungen zwischen inländischem und ausländischem Unternehmen. Beim direkten Außenhandel erfolgt der vertragliche Geschäftsabschluss unmittelbar zwischen dem inländischen und ausländischen Unternehmen. Beim indirekten Außenhandel ist ein rechtlich selbständiger Zwischenhändler mit Sitz im Inland zwischen inländischem und ausländischem Unternehmen eingeschaltet. Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wird anstelle der Begriffe Export und Import von Ausfuhr (Ausfuhrhandel) und Einfuhr (Einfuhrhandel) gesprochen. Der Geltungsbereich des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes ist das Wirtschaftsgebiet, welches definiert ist als das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Neben diesen Grundformen des Außenhandels bestehen verschiedene Sonderformen und kombinierte Geschäftssysteme des Außenwirtschaftsverkehrs, welche in Verbindung stehen mit Außenhandelstransaktionen. Hierzu zählen der Kompensationshandel, die internationalen Kooperationen, der internationale Lizenzhandel, der Veredelungsverkehr sowie im weiteren Sinne die Direktinvestition.
Außenhandel aus volkswirtschaftlicher Sicht
Wird der Begriff Außenhandel in der Volkswirtschaftslehre verwandt, so bezieht er sich auf grenzüberschreitende Handelsbeziehungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Gesamtwirtschaftlich werden die Außenhandelsaktivitäten zusammengefasst zum Außenbeitrag. Der Außenbeitrag ist ein Teil der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Er erfasst den Saldo aller Exporte und Importe von Gütern und Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden innerhalb einer Abrechnungsperiode. Der Außenbeitrag ergibt sich aus dem Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz. Die Handels- und Dienstleistungsbilanz sind ihrerseits Teil der nationalen Zahlungsbilanz. Gegenstand der Außenhandelstheorie ist es, Erklärungen für das Zustandekommen und für die Auswirkungen von Außenhandelsbeziehungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu liefern (Ursache-Wirkungsbeziehungen). Als wesentliche Bestimmungsgründe für das Zustandekommen von Außenhandel gelten: (1) die Nichtverfügbarkeit von Waren im Importland, wobei zwischen absoluter und relativer Nichtverfügbarkeit zu unterscheiden ist, (2) Kostenvorteile zwischen dem In- und Ausland, welche in Form absoluter als auch komparativer Kostenvorteile (komparative Vorteile) bestehen können sowie (3) die Erweiterung der Warenauswahlmöglichkeiten durch Außenhandel. Die Außenhandelspolitik (auch Handelspolitik genannt) beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Leitbildern, Zielsetzungen und Instrumenten zur Beeinflussung der Außenhandelsbeziehungen. Aufgabe der Außenhandelspolitik ist die Gestaltung der internationalen Handelsbeziehungen. Als Leitbilder der Handelspolitik für die Ableitung konkreter handelspolitischer Ziele und Maßnahmen kann dabei entweder der Freihandel oder der Protektionismus dienen. Eine Politik des Freihandels ist gekennzeichnet durch einen Abbau von Handelshemmnissen. Protektionismus bedeutet demgegenüber staatliche Beeinflussung des Außenhandels mit dem Ziel, Importe zum Schutz der heimischen Wirtschaft zu beschränken oder die eigene Exportwirtschaft durch gezielte staatliche Maßnahmen zu fördern. Importbeschränkungen können in Form von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen bestehen. Tarifäre Handelshemmnisse sind Handelshemmnisse in Form von Zöllen. Nichttarifäre Handelshemmnisse sind alle nicht auf Zöllen beruhenden Handelshemmnisse, die eine Einschränkung oder Behinderung des Außenhandels bewirken. Hierzu gehören vor allem: (1) Handelskontingente, (2) Handelsverbote, (3) Selbstbeschränkungen und (4) administrative Handelshemmnisse. Exportförderung kann in Form staatlicher Subventionen für die Exportwirtschaft oder in Form des Dumpings bestehen. In der Realität ist vollständiger Freihandel ebenso wenig möglich wie eine vollständige handelspolitische Autarkie. Meist findet sich daher eine Mischform aus beiden Leitbildern, bei denen entweder der Freihandel als das Grundprinzip der Marktwirtschaft im Vordergrund steht oder der Protektionismus in Form staatlicher Beschränkungen und Interventionen.
Außenhandel Deutschlands
Jahr | Warenausfuhr | Wareneinfuhr | Saldo |
in Milliarden Euro | |||
2000 | 597,4 | 538,3 | 59,1 |
2001 | 638,3 | 542,8 | 95,5 |
2002 | 651,3 | 518,5 | 132,8 |
2003 | 664,5 | 534,5 | 129,9 |
2004 | 731,5 | 575,4 | 156,1 |
2005 | 786,3 | 628,1 | 158,2 |
2006 | 893,0 | 734,0 | 159,0 |
2007 | 965,2 | 769,9 | 195,3 |
2008 | 984,1 | 805,8 | 178,3 |
2009 | 803,3 | 664,6 | 138,7 |
2010 | 952,0 | 797,1 | 154,9 |
2011 | 1.060,2 | 902,0 | 158,2 |
2012 | 1.092,6 | 899,4 | 193,2 |
2013 | 1.088,0 | 890,4 | 197,6 |
2014 | 1.123,7 | 910,1 | 213,6 |
2015 | 1.195,9 | 948,1 | 247,9 |
Quelle: Statistisches Bundesamt Außenhandelsstatistik
Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands
Einfuhr Herkunftsland | Werte für 2015 in Mrd. EUR | Ausfuhr Bestimmungsland | Werte für 2015 in Mrd. EUR |
China | 91,5 | USA | 113,9 |
Niederlande | 88,1 | Frankreich | 103,0 |
Frankreich | 67,0 | Großbritannien | 89,3 |
USA | 59,3 | Niederlande | 79,5 |
Italien | 49,0 | China | 71,2 |
Polen | 44,5 | Italien | 58.1 |
Scweiz | 42,7 | Österreich | 58,0 |
Tschechien | 39,3 | Polen | 52,1 |
Großbritannien | 38,3 | Scweiz | 49,3 |
Österreich | 37,3 | Belgien | 41,4 |
Belgien | 36,9 | Spanien | 38,8 |
Russland | 29,8 | Tschechien | 36,5 |
Spanien | 26,5 | Schweden | 23,1 |
Quelle: Statistisches Bundesamt Außenhandelsstatistik
Außenhandel aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Wird der Begriff Außenhandel in der Betriebswirtschaftslehre verwandt für jene Unternehmen, deren Wertschöpfungsschwerpunkt die Außenhandelsabwicklung ist, so spricht man von institutionellem Außenhandel. Die institutionelle Außenhandelslehre ist eine Wirtschaftszweiglehre, die sich mit den Besonderheiten der Außenhandelsbetriebe beschäftigt. Für den Außenhandel besteht ein eigenständiges Berufsbild, nämlich jenes der Kauffrau bzw. des Kaufmanns im Groß- und Außenhandel. Die Ausübung von Außenhandelsaktivitäten ist jedoch nicht beschränkt auf Unternehmen, welche als Export-, Import- oder Transithandelsunternehmen tätig sind, sondern bezieht sich auf alle Unternehmen die Außenhandelsbeziehungen unterhalten. In dieser Hinsicht ist der Außenhandel eine betriebswirtschaftliche Funktion, welche sich auf das Tätigkeitsgebiet des grenzüberschreitenden Handels von Unternehmen bezieht. Charakteristisch für das Außenhandelsgeschäft sind Umsatzvolumen und Kundenstruktur. Das typische Außenhandelsgeschäft ist im Durchschnitt in Bezug auf die einzelne Handelstransaktion im Vergleich zum Einzelhandelsgeschäft in der Regel nach Menge und Wert der Ware ein großvolumiges Handelsgeschäft. Im Hinblick auf die Kundenstruktur ist das Außenhandelsgeschäft überwiegend nicht direkt an den Endkonsumenten gerichtet, sondern bezieht sich primär auf Handelsbeziehungen zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. Bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften spielen Außenhandelsdokumente eine wichtige Rolle. Außenhandelsdokumente werden benötigt für die Ausfuhr- bzw. Einfuhrabwicklung, den grenzüberschreitenden Transport sowie für den internationalen Zahlungsverkehr und die Zahlungssicherung bei Dokumentenakkreditiven (Akkreditiv) und Dokumenteninkassogeschäften. Im Unterschied zum Binnenhandel gibt es im Außenhandel zusätzliche Risiken. Zu den Außenhandelsrisiken zählen vor allem: politische Risiken, Länderrisiken, Wechselkursrisiken, Konvertierungs- und Transferrisiken, Zahlungsverbot- und Moratoriumsrisiken sowie interkulturelle Verständigungsrisiken. In Abhängigkeit von der rechtlichen Stellung der Handelspartner zueinander wird unterschieden zwischen interorganisatorischem und intraorganisatorischem Außenhandel. Der interorganisatorische Außenhandel betrifft grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zwischen voneinander unabhängigen Parteien. Intraorganisatorischer Außenhandel liegt demgegenüber vor beim grenzüberschreitenden Handel zwischen verbundenen Unternehmen. Intraorganisatorischer Außenhandel wird auch als internationaler Intra-Firmenhandel bezeichnet. Er betrifft den Außenhandel im internationalen Unternehmensverbund. Nach der Richtung der intraorganisatorischen Außenhandelsbeziehungen wird unterschieden zwischen dem internationalen Intra-Firmenexport und dem internationalen Intra-Firmenimport.
Dokumente in der Außenhandelsabwicklung
Quelle: Büter C (2017) Außenhandel – Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen, 4. Auflage, Springer Gabler, Wiesbaden.
Außenhandelsstatistik
Außenhandelsgeschäfte sind in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen meldepflichtig. Die Verpflichtung zur Meldung von Außenhandelsgeschäften dient vor allem statistischen Zwecken, wie zum Beispiel der Erstellung der Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik. Die Außenhandelsstatistik wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union werden für den Außenhandel zwei statistische Erhebungsformen unterschieden. Extrastat, d.h. die Extrahandelsstatistik, betrifft den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Nichtmitgliedsstaaten. Die Daten über die Außenhandelsbeziehungen mit Drittstaaten werden von den Zollbehörden erfasst. Intrastat, d.h. die Intrahandelsstatistik, betrifft den Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Innergemeinschaftliche Lieferungen (Versendungen) sowie innergemeinschaftliche Erwerbe (Eingänge) müssen in Deutschland von den Unternehmen direkt an das Statistische Bundesamt gemeldet werden. Die direkte Meldung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs ist erforderlich, da innerhalb der Europäischen Union keine zollamtliche Erfassung des Warenverkehrs stattfindet. In der Außenhandelstatistik wird darüber hinaus differenziert zwischen dem Generalhandel und dem Spezialhandel. Der Generalhandel umfasst die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr mit Ausnahme der Waren der Durchfuhr, welche in der Außenhandelsstatistik nicht berücksichtigt werden. Dagegen erfasst der Spezialhandel nur jene Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Deutschland eingehen und die Waren, die aus der Erzeugung sowie der Be- und Verarbeitung in Deutschland stammen und ausgehen. Nicht erfasst sind im Spezialhandel damit im Wesentlichen die Wareneinfuhr auf Lager sowie die Warenausfuhr aus Lager. Um statistische Aussagen darüber zu gewinnen, in welchem Verhältnis Güter im Außenhandel getauscht werden, errechnet man das reale Austauschverhältnis, die so genannten Terms of Trade (ToT). Die Terms of Trade werden berechnet als Quotient des Exportgüterpreisindex und Importgüterpreisindex in heimischer Währung.
Bücher
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Außenhandel
- Agrarprotektionismus
- Ausfuhr
- Austauschvolumen
- Außenhandelsgleichgewicht
- Außenhandelsmonopol
- Bank Payment Obligation (BPO)
- Betriebsformen des Handels
- Binnenhandel
- Einfuhr
- Finanzzoll
- Freihandel
- Generalimporteur
- Handelsgeografie
- Handelsverlust
- internationale Arbeitsteilung
- Intra-Blockhandel
- Liberalisierung
- nicht tarifäre Handelshemmnisse
- Nord-Nord-Handel
- Pro-forma-Rechnung
- Spezialisierung
- Vent-for-Surplus-Theorie
- Vermögensübertragung
- Verrechnungsverkehr
- Versandverfahren
- Welthandel
- Wirtschaftsstatistik
- Zahlungsbilanz
- Zweikontensystem
Außenhandel
- Akkreditiv
- Ausfuhr
- Autarkie
- Außenbeitrag
- Außenhandelstheorie
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Binnenhandel
- Direktinvestition
- Dumping
- Einfuhr
- Exportförderung
- Extrahandelsstatistik
- Freihandel
- Generalhandel
- Handelspolitik
- Import
- internationale Arbeitsteilung
- internationale Kooperation
- Intrahandelsstatistik
- komparative Vorteile
- Kompensationshandel
- Länderrisiko
- Moratoriumsrisiko
- Protektionismus
- Spezialhandel
- Subvention
- Terms of Trade
- Transferrisiko
- Transithandel
- Triade
- Veredelungsverkehr
- Wechselkursrisiko
- Welthandel
- Wirtschaftsgebiet
- Zahlungsbilanz
- Zoll