Durchschnittskosten
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1. Begriff: Durchschnittskosten sind die durchschnittlich auf eine Leistungseinheit entfallenden Gesamtkosten (Kosten). Betrachtungsobjekt kann dabei ein einzelner Auftrag, Kostenplatz, eine einzelne Charge, Serie oder Kostenstelle, aber auch das Gesamtunternehmen sein.
2. Ermittlung: Liegt nur eine Leistungsart vor, lassen sich die Durchschnittskosten durch eine einfache Division ermitteln (Divisionskalkulation). Werden mehrere Leistungsarten nebeneinander erstellt, muss man diese rechnerisch vergleichbar machen, etwa indem man die Durchschnittskosten einer Beschäftigungseinheit (Beschäftigung) ermittelt und damit die leistungsartspezifische Inanspruchnahme der Beschäftigung gewichtet.
3. Bedeutung: Die Ermittlung von Durchschnittskosten, d.h. die gleichmäßige Belastung einzelner Kalkulationsobjekte, ist vom Grundsatz her das beherrschende Verteilungsprinzip der traditionellen Vollkostenrechnung. Es findet sich in allen gebräuchlichen Kalkulationsverfahren (Kalkulation) und Verfahren zur Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) wieder. Aufgrund der „Gerechtigkeit” der Kostenverteilung werden die Preise vieler öffentlicher Leistungen in Höhe der Durchschnittskosten festgelegt.
4. Kritik: Zur Ermittlung der Durchschnittskosten werden neben variablen Kosten (bzw. Einzelkosten) auch fixe Kosten (bzw. Gemeinkosten) den einzelnen Leistungseinheiten zugerechnet. Dies bedeutet jedoch eine Kostenschlüsselung (Gemeinkostenschlüsselung).