Mischkalkulation
(weitergeleitet von Ausgleichsnehmer)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausgleichskalkulation, Kompensationskalkulation, kalkulatorischer Ausgleich, preispolitischer Ausgleich; Kalkulationsprinzip zur flexiblen Ausnutzung aller Marktchancen bei der Preisgestaltung. Einzelne Artikel oder Warengruppen werden mit unterschiedlichen Spannen belastet: Bei den Ausgleichsnehmern werden niedrigere, bei den Ausgleichsgebern höhere Spannen (Deckungsspannen, Deckungsraten oder Gewinnzuschläge) als im Durchschnitt kalkuliert.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Point of Sale (POS)
Rechnungswesen
Risiko
Selbstkosten
Umsatz
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Mischkalkulation
ausgehend
eingehend
- Absatzpreispolitik
- Ausgleichsgeber
- Ausgleichskalkulation
- Ausgleichsnehmer
- Durchschnittsspanne
- Handelsspanne
- internationale Preispolitik
- interne Subventionierung
- kalkulatorischer Ausgleich
- Kompensationskalkulation
- Kost-Plus-System
- preispolitischer Ausgleich
- Sollspanne
- Sortimentsverbundanalyse
- Stückspanne
Mischkalkulation
ausgehend