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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

(weitergeleitet vonKfW)
Definition: Was ist "Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)"?

vergibt als Förderbank und Mittelstandsbank günstige Kredite im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesregierung u.a. für Existenzgründer und den Mittelstand sowie zugunsten des Umweltschutzes und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Zur KfW Bankengruppe gehören die KfW Mittelstandsbank, die KfW Privatkundenbank, die KfW Kommunalbank, die KfW IPEX-Bank (Internationale Projekt- und Exportfinanzierung), die KfW Entwicklungsbank und die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft).

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Wirtschaftsförderinstitut, das im Einklang mit strukturpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, teils auch im Regierungsauftrag, aber in eigener Verantwortung nach bankwirtschaftlichen Grundsätzen handelt. Dies gilt bes. hinsichtlich der bankmäßigen Vertretbarkeit von Kreditrisiken. Im Bereich der inländischen Wirtschaftsförderung werden die Kredite vorwiegend im Rahmen von Kreditprogrammen vergeben, die für alle Kreditnehmer (und die durchleitenden Geschäftsbanken) einheitliche Konditionen vorsehen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau beschränkt sich aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags auf solche Kreditgeschäfte, bei denen sie nicht in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken tritt (Prinzip der Subsidiarität). Anteilseigner sind der Bund (80 Prozent) und die Bundesländer (20 Prozent). Die KfW Bankengruppe gilt nicht als Kreditinstitut im Sinn von § 1 KWG (§ 2 I Nr. 2 KWG); sie unterliegt aber der Bankenaufsicht mit Bezug auf Millionenkredite nach § 14 KWG und das Refinanzierungsregister (§§ 22a-22f KWG). Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik und der Kreditwirtschaft sowie aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Vertretern der Gewerkschaften.

    Niederlassungen befinden sich neben dem Hauptsitz in Frankfurt a.M. auch in Berlin, Bonn und Köln. Vertreter der KfW Bankengruppe arbeiten in rund 80 Städten weltweit.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet, um den Wiederaufbau der dt. Wirtschaft zu finanzieren. Dabei entwickelte die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland v.a. Programme für den Mittelstand und für Existenzgründer sowie für die Exportfinanzierung. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands flossen beträchtliche Mittel in mittelständische Wirtschaftsstrukturen der neuen Bundesländer.

    Im Juli 2003 übernahm die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) mit dem Ziel einer transparenten und effizienten Förderung von Mittelstand und Existenzgründern (KfW Mittelstandsbank). Das Inlandsfördervolumen der KfW Bankengruppe betrug im Jahre 2017 51,8 Mrd. Euro. An die gewerbliche Wirtschaft hat die KfW in 2017 21,9 Mrd. Euro ausgereicht. Im weit überwiegenden Teil profitierten hiervon kleine und mittelständische Unternehmen. Im internationalen Geschäft wurden Kredite in Höhe von weiteren 23,8 Mrd. Euro vergeben.

    2. Hauptaufgaben/Hauptgeschäftsfelder: Die KfW Bankengruppe profilierte sich in den letzten Jahren auch als Förderbank der europäischen Wirtschaft. Sie ist in den Geschäftsfeldern Investitionsfinanzierung, Export- und Projektfinanzierung, Mezzanine-Finanzierungen, Eigenkapitalprodukte, der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie in Beratungsangeboten und weiteren Dienstleistungen tätig.

    3. Weitere Aufgaben/Geschäftsfelder sind die Förderung von Umwelt, Wohnen, Infrastruktur und Bildung. Bildungsförderung wird geleistet für Privatpersonen (Bildungskredit, Meister-BAföG, BAföG-Bankdarlehen). Investitionsfinanzierungen dt. Unternehmen im Ausland werden unterstützt (z.B. Neugründungen, Akquisitionen, Joint Ventures). Diese Art von Finanzierung kann sehr flexibel ausgestaltet werden, z.B. durch beteiligungsähnliche Darlehen, bei denen die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Teil des wirtschaftlichen Unternehmensrisikos trägt. Bei Investitionen im Ausland können sog. politische Risiken durch eine Investitionsgarantie des Bundes abgedeckt werden. Strukturierte Finanzierungen bestehen aus der Kombination verschiedener Kapitalmarktinstrumente. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau refinanziert ihre Kredite überwiegend auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Anleihen) und die Aufnahme von Darlehen. Im Jahr 2016 hat die KfW an den internationalen Kapitalmärkten Mittel in Höhe von 72,8 Mrd. Euro aufgenommen. Für einzelne Kreditprogramme werden auch Mittel des ERP-Sondervermögens eingesetzt (ERP-Kredite). In den Jahren 2000/2001 begann die Kreditanstalt für Wiederaufbau Verbriefungsprogramme für Bankkredite (sog. Promotional Mittelstand Loan Securitisation und Provide-Residential Mortgage Securitisation). Dies soll die weitere Vergabe von Mittelstands- Wohnungsbaukrediten ermöglichen. Das "KfW Sonderprogramm 2009" wurde seitens der Bundesregierung als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eingeführt, um insbesondere die  mittelständische Kreditversorgung sicherzustellen.

    Zur lokalen Finanzierung im Ausland gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Globaldarlehen an Partnerbanken in Europa. Hiermit sollten kleine und mittlere Unternehmen sowie Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau unterstützt werden. Die im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern vergebenen Kredite und Zuschüsse werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.

    4. Tochtergesellschaften und wichtige Beteiligungen:
    (1) KfW IPEX-Bank GmbH: für Projekt- und Unternehmensfinanzierung sowie für Handels- und Exportfinanzierung zuständig;
    (2) Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG): Förderung des Engagements privater Unternehmen in Entwicklungs- und Transformationsländern;
    (3) Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH (tbg): Betreuung von Altengagements. Neugeschäfte in der Beteiligungsfinanzierung erfolgen durch die KfW Mittelstandsbank;
    (4) Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft (FuB): Abwicklung von Sonderaufgaben der Währungsumstellung und die Geschäftsbesorgung für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben;
    (5) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Förderung rationeller und umweltschonender Energieerzeugung und -nutzung (einschließlich erneuerbarer Energien).

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