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Deckungsbeitrag

(weitergeleitet von Kostendeckungsbeitrag)
Definition: Was ist "Deckungsbeitrag"?

Bezeichnung für die in Grenzkostenrechnungen und der Einzelkostenrechnung ermittelten Bruttogewinne.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die in Grenzkostenrechnungen und der Einzelkostenrechnung ermittelten Bruttogewinne.

    1. Begriffsinterpretationen: a) Deckungsbeitrag im Sinn der Grenzplankostenrechnung: Grenzplankostenrechnung.

    b) Überschuss der Einzelerlöse über die Einzelkosten einer Bezugsgröße: Der Deckungsbeitrag gibt an, wie viel das Bezugsobjekt unter den jeweiligen Bedingungen zur Deckung der Gemeinkosten und damit zum Gesamterfolg beiträgt. Der Deckungsbeitrag zeigt die entscheidungsrelevanten Erfolgsänderungen unter den gegebenen Bedingungen oder Erwartungen auf. Der Stückbeitrag gibt an, um wie viel sich der Erfolg ändert, wenn unter gleich bleibenden Bedingungen eine Leistungseinheit hinzukommt oder wegfällt.

    Zur Beurteilung der Erfolgswirkungen komplexer Entscheidungen bedarf es eines sequenziellen, mehrstufigen oder mehrdimensionalen Vorgehens (Deckungsbeitragsrechnung).

    Wird die zeitliche Verteilung der Zahlungsströme der zurechenbaren Erlöse und Kosten berücksichtigt, erhält man den Liquiditätsbeitrag.

    2. Deckungsbeitrag bzw. Stückbeitrag als Beurteilungskriterium für alternative Leistungen: Die Höhe des Stückbeitrags ist grundsätzlich nicht für die Beurteilung alternativer Leistungen geeignet, es sei denn, dass sich diese im Verhältnis 1:1 ersetzen und die verfügbare oder nachgefragte Menge Engpass ist. Liegt nur ein Engpass vor, sind die „spezifischen” oder engpassbezogenen Deckungsbeiträge ein Maß für die Ergiebigkeit der Engpassnutzung und daher für den Rang im Programm maßgeblich. Bei mehreren Engpässen ist die Anwendung der mathematischen Programmierung geboten. Negative Deckungsbeiträge sollten nur in Sonderfällen bei Leistungsverbund in Kauf genommen werden. Weil sich über die erforderliche Höhe des Deckungsbeitrags einer Leistung oder sonstigen Aktivität keine zwingende Aussage machen lässt, ist zur Sicherung des kalkulatorischen Ausgleichs die Vorgabe von Deckungsbudgets geboten.

    Die Zusammenfassung der Deckungsbeiträge untergeordneter Bezugsobjekte zur Abdeckung ihrer Gemeinkosten und der Ermittlung des Deckungsbeitrags eines übergeordneten, komplexeren Bezugsobjekts ist problemlos möglich (Bezugsgrößenhierarchie).

    3. Weitere Begriffsbedeutungen: Der Begriff Deckungsbeitrag wird auch für die Bezeichnung anderer Bruttogewinne verwendet, z.B. für die Übersetzung von Profit Contribution, Marginal Income, Marginal Revenue, (Variable-)Gross-Margin sowie für das Grenzergebnis der Grenzplankostenrechnung. Dabei wird der Deckungsbeitrag als Differenz von Erlös und den als variabel (proportional) angesehenen Kosten eines Produkts ermittelt. Die Summe aller Deckungsbeiträge dient dann zur Deckung der fixen Kosten und darüber hinaus zur Erzielung des Gesamtgewinns einer Periode.

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