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Bauerngericht
Landwirtschaftssachen. ...
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Bauersche Bewegungsbilanz
finanzwirtschaftliche Bewegungsbilanz....
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Bauerwartungsland
Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen (§ 4 II WertV). Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baufinanzierung
Bereitstellung der benötigten Gelder für die Errichtung von Gebäuden (inkl. Erwerb des Grundstücks). Neben eigenen Mitteln werden Kredite (v.a in Form von Hypothekendarlehen) eingesetzt....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Baufinanzierung mit Zinsbegrenzung
Das Baufinanzierungsdarlehen mit Zinsbegrenzung ist ein variabel verzinsliches Darlehen, bei dem das Zinsänderungsrisiko für einen fest vereinbarten Zeitraum durch Festlegung einer Zinsobergrenze (Cap) und einer Zinsuntergrenze begrenzt wird. Die Zinsgrenzen werden weder unter- noch überschritten...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baufinanzierungs-Check
Sinnvolle Erstanalyse bei einer Immobilienfinanzierung. ...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauforderung
Forderung des Bauunternehmers an den Bauherrn wegen Ausführung einer Bauarbeit, vertragliche Grundlage kann ein Bauvertrag bzw. ein Verbraucherbauvertrag sein. Zu diesen seit 1.1.2018 neu im BGB eingeführten Vertragstypen vgl. auch die Ausführungen bei Werkvertrag. 1. Zur Sicherung der...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Baugebiet
Im Flächennutzungs-und Bebauungsplan (§ 1 II BauNVO) sind, soweit es erforderlich ist, die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der bes. Art ihrer baulichen Nutzung darzustellen als:Flächen nach der Art ihrer Nutzung Darstellung im FlächennutzungsplanKleinsiedlungsgebiete (WS)reine...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Baubehörde, dass dem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 72 Musterbauordnung - MBO). Die Baugenehmigung kann einengende Auflagen enthalten. Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Die Gültigkeit beträgt je nach Landesbauordnung zwischen ein und vier Jahren....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
BWL
(
Baufinanzierung
)
Baugenossenschaft
Wohnungsgenossenschaft. ...
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
)
Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. vom 23.9.2004 (BGBl. I 2114) m.spät.Änd., zur bundeseinheitlichen Regelung des Bauplanungs- und Städtebaurechts und damit zusammenhängender Fragen zur Ordnung der baulichen Entwicklung in Stadt und Land und der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke, fasst das frühere...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Baugewerbe
Im Unterschied zum Bauhandwerk ist die Ausübung des Baugewerbes nach der Gewerbeverordnung weder von einer sachlichen noch einer persönlichen Qualifikation abhängig. ...
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VWL
(
Amtliche Statistik
) ,
Recht
(
Soziales Entschädigungsrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung
)
Baugewerke
Einzelabschnitte eines Bauvorhabens. Die wichtigsten Einzelgewerke sind mit nachstehend ermittelten Circa-Prozentsätzen an den reinen Baukosten beteiligt:Rohbau: Erdarbeiten 5%Maurer- und Betonarbeiten 30%Dachstuhl 4%Dachdecker- und Klempnerarbeiten 6%Rohbau insgesamt = ca. 50%. Ausbau: ...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baugruppe
Bezeichnung für eine Gruppe von Einzelteilen, die als Einheit in das Endprodukt eingeht. Viele Industrieprodukte bestehen aus mehreren Einzelteilen, die durch Montagearbeitsgänge zu Baugruppen und schließlich zu Endprodukten zusammengefügt werden....
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
)
Bauhelfer
Bei der Realisierung von vielen Bauvorhaben wird in erheblichem Umfang Eigenleistung nicht nur durch den Bauherrn selbst, sondern auch durch Freunde und Verwandte erbracht. Während der Bauherr und dessen Ehegatte von einer Versicherungspflicht befreit sind, müssen die anderen Bauhelfer versichert...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauherr
geschlechtsneutraler Begriff: Bauherrschaft. Rechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber bei Ausführung von Bauvorhaben, übernimmt Bauten bei Fertigstellung durch Bauabnahme. Wer als Bauherr gewerbsmäßig für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt und...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bauherrenauskunft
Die für die Erteilung der Bauerlaubnis (Baugenehmigung) zuständige Behörde ist verpflichtet, der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) nach Erteilung der Bauerlaubnis den Namen und die Anschrift des Bauherrn, den Ort und die Art der Bauarbeiten, den Baubeginn sowie die Höhe der im...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks deckt. Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Zusätzlich kann die...
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BWL
(
Grundlagen der Versicherungswirtschaft
)
Bauherrnmodell
Konzept zur steuerbegünstigten Erstellung von Immobilieneigentum durch Schaffung einkommensmindernder Buchverluste (Verlustzuweisungsgesellschaften). Die dem Bauherrn zuzurechnenden Aufwendungen können u.U. während der Bauphase sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden. Je nach der...
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Baukastenstückliste
in der Fertigungstechnik Zusammenfassung aller Teile bzw. Baugruppen, die direkt in eine übergeordnete Baugruppe eingehen. Je Fertigungsstufe wird eine gesonderte Stückliste aufgestellt. Die Mengenangaben beziehen sich jeweils auf die übergeordnete Einheit. ...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
)
Baukastensystem
Allgemein Eine Zusammenstellung von Aggregaten (z.B. Baukastenmöbel, Maschinensysteme, wissenschaftliche und technische Lehrmittel), die durch Hinzufügung neuer Elemente in ihrer Kapazität oder Wirksamkeit erweitert werden kann. Industriebetriebslehre Verfahren zur Beschränkung des...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
)
Baukindergeld
bis 1996 eine einkommensteuerliche Begünstigung; bei Steuerpflichtigen, die die Steuerbegünstigungen nach § 10e I–V EStG in Anspruch nahmen, Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um 1.000 DM (512 Euro) für jedes Kind des Steuerpflichtigen (§ 34f EStG). Diente der Förderung des selbst...
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Baukonten
Konten der Bauindustrie, die der Kostenträgerrechnung dienen. Auf ihnen werden die gesamten Baukosten (für jeden Bauauftrag getrennt) gesammelt. Vgl. auch Baukontenrahmen....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
BWL
(
Buchhaltung
)
Baukontenrahmen
ein für die Zwecke des Baugewerbes spezialisierter Kontenrahmen. Die Kontenklassen 0–8 bilden die sog. Geschäftsbuchführung, während die Kontenklasse 9 für die Kosten- und Leistungsrechnung vorgesehen ist (Zweisystem), die in der Praxis aber kaum buchungstechnisch durchgeführt wird. Die...
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BWL
(
Buchhaltung
)
Baukosten
Kosten für die Errichtung eines Gebäudes ohne die Aufwendungen für das Baugrundstück und dessen Erschließung. Hierzu zählen die Kosten des Gebäudes, der Außenanlagen, Baunebenkosten und die Kosten für bes. Betriebseinrichtungen (Betriebstechnik)....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baukostensenkung
Zum Zwecke der Baukostensenkung und Rationalisierung der Bauvorgänge unter Berücksichtigung des ökologisch orientierten Bauens und des gesunden Wohnens hatte der Bund nach § 43 WoFG vorübergehend die Bauforschung sowie die Schaffung von Grundlagen für die Vorbereitung und Überprüfung von...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baukostenzuschuss
1. Wesen: Nicht rückzahlbare (verlorene) Zuwendung, auch Sach- und Arbeitsleistung des Mieters, die zur Deckung der Gesamtbaukosten dient. Nicht hierher rechnen sonstige Finanzierungsbeiträge wie Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen. 2. Steuerliche Behandlung: Baukostenzuschüsse werden beim...
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Recht
(
Zwangsversteigerung/-verwaltung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Baukreditrating
Diverse Bewertungskriterien zur Beurteilung eines Baukreditrisikos werden erstellt und (unterschiedlich) gewichtet. Sie ergeben durch ein Punktesystem (Kreditscoring) eine Klassifizierung des gesamten Baukreditportefeuilles....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baulandbeschaffung
Landbeschaffung....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Baulandmobilisierungsgesetz
Mit dem am 23. Juni 2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgeseetz werden den Städten und Kommunen mehr rechtliche Befugnisse gegeben, um vor allem neuen Wohnraum zu schaffen. Dabei wurde das Bundesbaugesetz grundlegend angepasst. Das Baulandmobilisierungsgesetz beinhaltet fünf zentrale...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baulandsachen
Streitigkeiten aus Landbeschaffung aufgrund des Baugesetzbuchs, über die die ordentlichen Gerichte, Kammern für Baulandsachen, entscheiden (§§ 217 ff. BauGB). Zusammensetzung der Kammer für Baulandsachen am Landgericht und des Senats für Baulandsachen am Oberlandesgericht nach den §§ 220,...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Baulandsteuer
Grundsteuer C; Maßnahme im Rahmen der Grundsteuer mit dem Ziel, eine Preissteigerung des Grund und Bodens infolge von Nutzungsumwidmungen steuerlich zu erfassen. Die Baulandsteuer wurde nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben. Pläne dieser Art wurden wieder in den 1970er-Jahren intensiv...
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Baulast
Im Baulastenverzeichnis eingetragene Bebaubarkeitsbeschränkung für ein Grundstück. Die Baulast bedeutet die freiwillige Pflicht zur Herstellung, Duldung oder Unterlassung von Verhältnissen, die die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit bilden. Anwendung oft bei Nichteinhaltung von Grenzabständen....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauleistungspreise
Preise für Bauleistungen aus Abschlüssen zwischen Bauherren und Bauunternehmern; dienen der Berechnung von Preismessziffern für Bauleistungen als Grundlage der Preisindizes für Bauwerke (Preisindex)....
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Bauleistungsversicherung
Versicherung von Bauteilen, Baustoffen und Bauleistungen gegen Beschädigung, Zerstörung und optional gegen Diebstahl (einfacher Diebstahl) während der Bauphase. Zusätzlich versicherbar sind Baugrund und Bodenmassen sowie Altbauten. Die Bauleistungsversicherung wird oft in Kombination mit der Rohbauversicherung als Paket für die Bauphase angeboten. ...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Bauleitplanung
1. Begriff: Aufgabe der Städte und Gemeinden auf der Grundlage ihrer Bauplanungshoheit im Rahmen der Raumplanung des Bundes und der Länder zum Zweck der Flächennutzungssteuerung und der Bebauungsplanung. Im Rahmen der Leitvorstellung und des Gegenstromprinzips nach dem Raumordnungsgesetz, der...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
bauliche Veränderungen
Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 15 WEG) hinausgehen, können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. ...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baum
Wirtschaftsinformatik 1. Begriff: Bei der Programmentwicklung verwendete abstrakte Datenstruktur. Rekursive Definition: Ein Baum ist entweder leer oder er besteht aus einer Wurzel, die mit endlich vielen (Teil-)Bäumen verknüpft ist. 2. Verwendung: Sehr allg., in der betrieblichen...
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BWL
(
Operations Research
) ,
BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
)
Baumanalyse
AID-Analyse. ...
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BWL
(
Marktforschung
)
Baumaschinenlärm
Lärm....
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Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
)
Bauordnungsbehörde
Baubehörde, der es obliegt, die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des Bauordnungsrechts (baupolizeiliche Vorschriften) zu überwachen....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Baupreisindex
Ein Baupreisindex ist ein Preisindex zur Messung der Preisentwicklung für Neubau und Instandhaltung von Bauwerken. Zur Berechnung werden nicht die Preisentwicklungen für Bauwerke aus Hoch- und Tiefbau an sich herangezogen, sondern Bauleistungen, da diese besser vergleichbar sind. In einer...
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Bauprodukte
Das Bauproduktengesetz (BauPG) i.d.F. vom 28.4.1998 (BGBl. I 812) m.spät.Änd. setzt die EG-Bauproduktenrichtlinie sowie die CE-Kennzeichnungsrichtlinie und die EG-Heizkesselwirkungsgradrichtlinie in dt. Recht um. Bauprodukte dürfen nur in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, wenn sie brauchbar und aufgrund nachgewiesener Konformität mit der CE-Kennzeichnung versehen sind....
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Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
Baurecht
Es wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich auf Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausicherungshypothek
Bauforderung, Sicherungshypothek. ...
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Recht
(
Sachenrecht
)
Bauspar-Sofortdarlehen
Finanzierungsprodukt für selbst genutztes Wohneigentum mit hoher Zinssicherheit und Flexibilität. Im Grunde entspricht diese Finanzierungsform dem altbekannten Bankvorausdarlehen. Es handelt sich um eine spezielle Form der Vorfinanzierung eines neu abgeschlossenen Bausparvertrages mit festen...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparen
1. Wesen: Steuerbegünstigtes Kollektivsparen (Gemeinschaftssparen) bei einer Bausparkasse mit anschließender Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Baus, Erwerbs oder der Renovierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen...
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BWL
(
Einlagengeschäft
)
Bausparkassen
Zwecksparkassen (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche; vgl. öffentliche Kreditinstitute), die das Kollektivsparen mit dem Ziel der Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen fördern (Bausparen). Rechtsgrundlagen: Kreditwesengesetz (KWG) und Bausparkassengesetz i.d.F. vom 15.2....
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BWL
(
Einlagengeschäft
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Bausparkassenbeiträge
im Rahmen des Bausparens an die Bausparkasse geleistete Beiträge zur Erlangung eines Baudarlehens. Steuerrechtliche Behandlung: 1. Bausparkassenbeiträge vor Erlangung eines Baudarlehens (Zuteilung): Behandelt der Steuerpflichtige den Bausparvertrag als gewillkürtes Betriebsvermögen oder soll...
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Bausparkollektiv
Grundgedanke des Bausparsystems. 1. Prinzip des Bausparkollektivs: Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Bauspargemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf. Hier fließen neben den Sparbeiträgen und den Guthabenzinsen u.a. auch die Tilgungsbeiträge zusammen. Aus der daraus gebildeten...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparsumme
Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. ...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauspartarif
Die Bausparkassen bieten vielfältige Tarifausgestaltungen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bausparer zu entsprechen. Normalerweise wird der Wunschtarif bei der Vertragsgestaltung vereinbart und für die Laufzeit festgelegt. Es gibt aber auch bei vielen Bausparkassen die Möglichkeit, nachträglich den Tarif und damit Vertragsbedingungen zu ändern....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparvertrag
(§ 1 II BSpKG; § 320 BGB); Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Einlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirkt. Der Bausparvertrag ist somit ein gegenseitiger Vertrag nach § 320 BGB. Die Anbindung des Vertrages erfolgt an die...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparverträge für Firmen
Einige Bausparkassen bieten inzwischen auch Bausparverträge für Firmen an. Die Firma wird Bausparer und spart das erforderliche Bausparguthaben sofort an. Nach Zuteilung des Bausparvertrages kann das Unternehmen den Darlehensanspruch auf seine Mitarbeiter (als eine Art Arbeitgeberdarlehen)...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparvertragskündigung
Der BGH hat mit den Urteilen XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16 bestätigt, dass eine Bausparkasse einen Bausparvertrag nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen darf. Betroffen sind hiervon sog. gut verzinste Altverträge, bei denen trotz schon länger vorhandener Zuteilungsreife das Bauspardarlehen nicht abgerufen wird. ...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausparvertragsoptimierung
Die Gründe zum Abschluss eines Bausparvertrages sind vielfältig. Wird der Vertrag allerdings in eine konkrete Finanzierung eingebunden, so ist es wegen der vielfältigen Grundvoraussetzungen fast kaum möglich, finanzierungstechnisch eine „Punktlandung“ durchzuführen. Das bedeutet, dass es in...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bausperre
Versagung der Bauerlaubnis, bes. für Bauanlagen außerhalb von Baugebieten oder geschlossenen Ortsteilen, wenn der Bau der Entwicklung der Gemeinde oder einer ordnungsmäßigen Bebauung zuwiderlaufen würde. Vgl. auch Veränderungssperre....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Baustatistik
erfasst das Baugeschehen von der Planung bis zum fertigen Bauergebnis. Die Konjunkturindikatoren über die Bauwirtschaft aus der Bauberichtserstattung werden ergänzt durch die Bautätigkeitsstatistik....
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Bausteinreise
1. Begriff: Möglichkeit der flexiblen Bündelung von Reiseleistungen aus Baukastensystemen durch die Kunden (personalisierte Reise). 2. Merkmale: Aus den Datenbanken eines Reiseveranstalters kann sich der Kunde Flüge, Hotelaufenthalte, Ferienwohnungen (Ferienhaus), Mietwagen, Rundreisen usw. nach...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Baustelle
Arbeitsschutz....
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Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
)
Baustelleneinrichtung
Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baustellenproduktion
Elementartyp der Produktion (Produktionstypen), der sich aus dem Merkmal der Ortsgebundenheit der Produktionsfaktoren ergibt. Bei Baustellenproduktionen sind die Produktionsfaktoren ortsungebunden, jedoch sind i.d.R. die Produkte (zumindest zeitweilig) ortsgebunden. Hier ergibt sich das Problem,...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
)
Baustellenschild
An der Baustelle ist ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers und der Unternehmer für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche sichtbar anzubringen. Vgl. auch Baustelleneinrichtung....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baustellensicherheit
Der Bauherr ist für seine Baustelle verantwortlich, auch wenn das Schild ”Betreten der Baustelle verboten” angebracht ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen u.a. wegen: Verkehrssicherheit der Baustelle, ausreichender Beleuchtung,...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Baustellenverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10.6.1998 (BGBl. I 1283) m.spät.Änd. regelt in acht Paragrafen die Sicherheit auf den Baustellen. Gemäß § 2 sind diese Regeln anzuwenden, wenn die Baustelle mehr als 30 Tage besteht und mehr als 20 Personen...
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Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
BWL
(
Baufinanzierung
)
Bautätigkeitsstatistik
Statistik der Baugenehmigungen und der Baufertigstellungen im Hochbau; sie ist neben der Bauberichterstattung Teil der Baustatistik auf Grundlage des Gesetzes über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz) vom 5.5.1998 (BGBl. I...
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Bauträgerfinanzierung
Der Baufinanzierer muss wissen wie der Bauträger vorgeht. Dementsprechend erfolgt die Finanzierungsbegleitung: 1. Baulandbeschaffung; 2. Erschließung und Baureifmachung; 3. Planung der Baumaßnahme; 4. Genehmigungsverfahren und 5. Finanzierung. Die Besicherung sollte über eine Globalgrundschuld...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauträgervertrag
Vom Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2018 neu geregelter Vertragstyp, dessen Inhalte in § 650u I 1 BGB definiert werden. Bauträgerverträge gab es natürlich auch schon vor dem 1.1.2018, rechtlich wurden sie vorher insbesondere über die Anwendung allgemeiner werkvertraglicher Regelungen (§§ 631...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bauunternehmer
Der Bauunternehmer unterhält i.d.R. einen Gewerbebetrieb und ist daher nach § 1 II HGB Istkaufmann (Kaufmann). Der Bauunternehmer wird tätig aufgrund der mit Bauherren abgeschlossenen Bauverträge (Werkvertrag), die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthalten können;...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Bauverbot
Beschränkung der Baufreiheit für Grundstückseigentümer. Vgl. auch Bausperre, Veränderungssperre....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bauvertrag
Vom Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2018 neu ins Gesetz eingefügter Vertragstyp, vgl. §§ 650a ff. BGB. Rechtsthemen zum Bauvertrag wurden vor dem 1.1.2018 weitgehend über allgemeine werkvertragliche Regelungen behandelt, über die §§ 631 ff. BGB bzw. über die Anwendung von Verdingungsordnungen...
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Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bauvorlagenberechtigung
Nach den Bauordnungen der Länder müssen Bauvorlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung oder Änderung von Gebäuden von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der eine Bauvorlagenberechtigung hat. Das sind z.B. Architekten, Innenarchitekten oder beratende Ingenieure, die nach dem Landesrecht eine solche Berufsbezeichnung zu führen berechtigt sind....
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BWL
(
Baufinanzierung
)
Bauwerke
1. Begriff der amtlichen Statistik: Die Leistungen der Bauwirtschaft (Baugewerbe) im Hoch- und Tiefbau. Zu Bauwerken zählen mit dem Erdboden verbundene Sachen, für die Bauleistungen erbracht werden bzw. die aus Baustoffen und -teilen hergestellt sind. 2. Eigentum: Bauwerke, die Gegenstand...
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VWL
(
Amtliche Statistik
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Bauwich
Abstandsfläche; seitlicher Abstand eines Gebäudes von den Nachbargrenzen u.a. im Interesse des Brandschutzes und des Lichtbedarfs der Nachbarbauten. Der Bauwich wird im Einzelnen durch die landesrechtlich geregelten Bauordnungen festgelegt....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bauwirtschaft
Baugewerbe. ...
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VWL
(
Amtliche Statistik
)
Bauzinsen
Hypothekenzinsen. ...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
)
Bauzustandsbesichtigung
Die zuständige Baubehörde kontrolliert durch Bauzustandsbesichtigungen vor Ort die Durchführung der genehmigten Arbeiten und erstellt darüber eine Bescheinigung. Bei der Rohbauabnahme wird zudem amtlich bestätigt, dass keine Abweichungen von den genehmigten Unterlagen festgestellt wurde. Auch...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
BAWV
Abk. für Bundesamt für Wehrverwaltung....
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Recht
(
Wirtschaftsverwaltung, Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand
)
Baxter-King-Filter
von Baxter und King (1995) vorgeschlagener Filter, der wie der Hodrick-Prescott-Filter zur Trendextraktion bei Zeitreihen verwendet werden kann. Im Gegensatz zu diesem zerlegt er die Zeitreihe in drei Komponenten. Der Baxter-King-Filter unterteilt eine Zeitreihe in Zyklen unterschiedlicher Länge....
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VWL
(
Ökonometrie
)
Bayes-Regel
Erwartungswert-Regel...
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VWL
(
Entscheidungstheorie
)
Bayes-Theorem
1. Begriff: Theorem aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung zur Berechnung bedingter Wahrscheinlichkeiten. Bezeichnen w(θ1) und w(θ2) die unbedingten Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten der stochastisch abhängigen Ereignisse θ1 und θ2, und bezeichnet weiterhin w(θ2│θ1) die (bedingte)...
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VWL
(
Entscheidungstheorie
)
Bayesianische Schätzungen
auf dem Bayes-Theorem gründende, meist numerisch aufwendige Schätzung von Parametern. Bayesianische Schätzungen werden bes. dann gebraucht, wenn man gewisse Vorinformationen bez. der Parameter mit in die Schätzung einbeziehen will. Ihr Einsatz erfolgt v.a. in Vektorautoregressionsmodellen....
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VWL
(
Ökonometrie
)
BAZ
Abk. für Bundesamt für den Zivildienst....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
BBA
Abk. für Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft....
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Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
)
BBankG
Abk. für Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz). ...
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VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
)
BBD
Abk. für Bundesbaudirektion. Jetzt BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)....
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
BCF
Abk. für Brutto-Cashflow. – Vgl. auch Cashflow Return on Investment. ...
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BWL
(
Internationale Rechnungslegung
)
BDA
Abk. für Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
) ,
BWL
(
Märkte, Instrumente, Verbände
)
BDI
Abk. für Bundesverband der Deutschen Industrie. ...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
) ,
BWL
(
Märkte, Instrumente, Verbände
)
BDizG
Abk. für Bundesdisziplinargericht, durch das Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts vom 9.7.2001 zum 31.12.2003 aufgelöst. Die gerichtlichen Verfahren wurden auf die Verwaltungsgerichte übertragen....
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Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
)
BdSt
Abk. für Bund der Steuerzahler e.V....
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BWL
(
Märkte, Instrumente, Verbände
)
BDU
Wirtschafts- und Berufsverband der Management- und Personalberater in Deutschland; 1954 gegründet; Sitz in Bonn und Berlin....
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BWL
(
Unternehmensberatung
)
Seitennummerierung
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A-Z
Reihenfolge
Aufst.
Abst.
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...