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Sachgebiete unter Verkehrswirtschaft und Tourismus
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
Märkte, Produkte, Unternehmen
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 84 von 84
Tourismus
Tourismus umfasst die Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen Destination verbunden sind. Dies führt zu einer Vielzahl von Reisearten und Akteuren im Tourismus. Ökonomische, ökologische...
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Schwerpunktbeitrag
Event
Veranstaltungen aller Art. Ursprünglich und i.e.S. versteht man unter Event "besondere" (einzigartige, spektakuläre, unvergessliche, …) Veranstaltungen....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Yield Management
System zur Nachfragesteuerung mittels Kapazitätsverfügbarkeiten und Preisen. Yield Management wird bei Dienstleistungsunternehmen mit dem Ziel eingesetzt, den Gesamtumsatz des Unternehmens zu maximieren, indem die Nachfrage mit der höchsten Zahlungsbereitschaft mit Priorität befriedigt wird....
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
BWL
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Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Reisearten
Reisetypologien, Reiseformen. 1. Begriff: Konkrete Erscheinungsformen im Tourismus z.B. systematisiert nach verhaltensorientierten Merkmalen und demografischen Kriterien. 2. Exemplarische Reisearten-Auswahl nach: a) Reisemotiven bzw. -anlässen: Bes. im Tourismusmarketing interessieren die...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Destination
Die Destination (im Kontext der Tourismuswirtschaft) ist als geografischer Raum, den ein Reisender/Gast (oder ein Gästesegment) als Reiseziel auswählt, definiert. Sie enthält sämtliche für einen Aufenthalt notwendigen Einrichtungen für Beherbergung, Verpflegung, Unterhaltung/ Beschäftigung....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Destinationsmanagement
1. Begriff: Unter dem Begriff Destinationsmanagement wird die strategische Führung und Vermarktung touristischer Destinationen verstanden. In diesem Kontext wird die Destination als selbstständige, marktfähige Wettbewerbseinheit gesehen, die in Konkurrenz zu anderen Destinationen steht. 2....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Geschäftsreise
Dienstreise; 1. Begriff: Geschäftsreisen sind berufsbedingte Ortsveränderungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätten und der Wohnung des Reisenden. 2. Steuerrecht: Im Steuerrecht spricht man nicht von Geschäfts- oder Dienstreise, sondern verwendet den Begriff der "beruflich veranlassten...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Destinationsmanagementorganisation (DMO)
1. Begriff: Eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) ist ein privatrechtliches Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit, selten ein PPP-Konstrukt (Public Private Partnership). 2. Merkmale: Als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit ist sie in die kommunale/...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Hotellerie
Kernstück des Beherbergungsgewerbes, auch traditionelle oder klassische Hotellerie genannt. Stellt die funktionale Ganzheit der Einrichtungen dar, die den komplexen Bedarf von Touristen nach Beherbergungs-, Bewirtungs- und Komplementärleistungen während ihres Aufenthaltes am Tourismusort gegen...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Pauschalreise
1. Begriff: Eine vom Reiseveranstalter vorgenommene Bündelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm/ Ausflug, Transfer oder anderer Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird. 2. Merkmale: Eine Pauschalreise...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reiseveranstalter
Unternehmen, die eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) zu touristischen Angeboten (Pauschalreise, Bausteinreise) zusammenfassen bzw.kombinieren und über Kataloge (offline/online) auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko vertreiben....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reisebüro
Handelsunternehmen, die touristische Leistungen von Reiseveranstaltern und Beförderungsleistungen von Verkehrsunternehmen sowie weitere Leistungen aus dem Freizeitsektor(z.B. Eintrittskarten) verkaufen....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Consolidator
1. Begriff: Ticketgroßhändler, der eine Vermittlerposition zwischen Reisebüros und Fluggesellschaften einnimmt; eine Endkundenbetreuung ist nicht vorgesehen. 2. Merkmale: Ohne eine IATA-Lizenz ist ein Reisebüro nicht berechtigt, Flugtickets auszustellen. Daher ist ein Anschluss an Consolidator...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Kreuzfahrt
1. Begriff: Durch Schifffahrtsunternehmen zur See oder auf Flüssen erbrachte, mehrtägige Schiffsreise für Privatreisende im Schiffsgelegenheits-(-bedarfs-)verkehr, bei der mehrere Häfen (als Zugangspunkte zu touristischen Zielen) angelaufen werden. Dabei steht für den Passagier nicht immer...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Destinationsprodukt
Das Destinationsprodukt ist das gesamte Angebot an ursprünglichen und abgeleiteten Angebotsfaktoren, die in einem kooperativen Prozess gebündelt werden, um eine touristische Destination im Wettbewerb zu positionieren. Ursprüngliche Angebotsfaktoren sind das natürliche Angebot (z.B. Fauna, Flora,...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Parahotellerie
1. Begriff: stellt die funktionale Ganzheit der Einrichtungen dar, die ergänzend zur traditionellen Hotellerie v.a. den Bedarf nach Beherbergungsleistungen decken. 2. Merkmale: Bewirtungsleistungen sind eingeschränkt bzw. fehlen ganz, ebenso Komplementärleistungen. Hierzu zählen:...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reiserichtlinie
1. Begriff: Die Reiserichtlinie ist das unternehmensinterne Regelwerk zur Abwicklung des Prozesses Geschäftsreise. Sie regelt die Planung, Abwicklung und Erstattung von Reiseleistungen (Reisekosten) und - sehr oft - Bewirtungsauslagen. Der Gültigkeitsbereich der Richtlinie muss klar definiert...
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Event-Management
Planung, Konzeption, Durchführung und Kontrolle von Events, d.s. Veranstaltungen aller Art....
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
World Tourism Organization (UNWTO)
Welttourismusorganisation; 1. Begriff: mit Sitz in Madrid eine führende übernationale Organisation - 1975 gegründet - die nahezu alle Felder des Tourismus koordiniert und mit den entscheidenden Tourismusorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene in Verbindung steht. Seit 2003 ist...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reisekostenabrechnung
1. Begriff: Eine Reisekostenabrechnung ist die Zusammenstellung der Kosten, die durch eine Geschäftreise für ein Unternehmen entstanden sind. Die Reisekosten setzen sich zusammen aus: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten. 2.Merkmale: Diese Kosten...
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(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Beherbergungsvertrag
Beherbergungsverträge sind Mietverträge, auch wenn weitere Leistungen wie Verpflegung, Service etc. hinzukommen....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Inbound-Tourismus
(auch Inbound Tourism) grenzüberschreitender Reiseverkehr aus dem Ausland in das Berichtsland. Der Begriff ist vom Inländer- oder Inlandstourismus abzugrenzen. Gegensatz: Outbound-Tourismus....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Beherbergungsgewerbe
1. Begriff: Die Summe der Beherbergungsbetriebe bildet das Beherbergungsgewerbe. 2. Merkmale: Die amtliche dt. Statistik versteht unter Beherbergungsbetrieben bzw. Beherbergungsstätten: Betriebe, die nach Einrichtung u. Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr)...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Event Locations
Veranstaltungs- bzw. Versammlungsstätten aller Art. Es können drei Kategorien von Veranstaltungsstätten unterschieden werden: a) Tagungshotels, b) Veranstaltungszentren und c) Special Event Locations....
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BWL
(
Kommunikationspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Tourismusmarketing
alle ziel- und wettbewerbsorientierten Maßnahmen von Tourismusunternehmen und Tourismusorganisationen, um gegenwärtige und zukünftige Kundenpotenziale unter Einsatz planender, steuernder, koordinierender und kontrollierender (formale Seite) sowie marketingpolitischer Instrumente (materielle...
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BWL
(
Grundlagen des Marketings
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Tourismusorganisation
1. Begriff: i.w.S. Zusammenschluss touristischer Institutionen mit dem Ziel der generellen Förderung und Entwicklung des Tourismus in den jeweiligen Marktsegmenten. 2. Aufgaben: Je nach Größe und ökonomisch wie politischer Relevanz der Tourismusorganisation werden Lobby-, Leitbild-, Planungs-...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Fluggesellschaft
Luftverkehrsgesellschaft, Airline, Carrier; 1. Begriff: Unternehmen, deren Geschäftszweck die Beförderung von Personen, Fracht und Post auf dem Luftwege ist. 2. Typen: Fluggesellschaften lassen sich nach mehreren Kriterien systematisieren. Nach dem Transportobjekt unterscheidet man Fracht- und...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Charterverkehr
1. Begriff: Charterverkehr liegt vor, wenn ein privatrechtlicher Chartervertrag abgeschlossen wurde. Häufig werden die Begriffe Charterverkehr und Gelegenheitsverkehr synonym verwendet. Im Gegensatz zum Charterverkehr findet sich der Begriff des Gelegenheitsverkehrs (non-scheduled traffic) im dt....
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Tourismuspolitik
auf das Angebot von und die Nachfrage nach touristischen Leistungen ausgerichtete Tätigkeit im Sinn gesamtwirtschaftlicher oder auch regional politischer Zielsetzungen. Diese Zielsetzungen können sehr unterschiedlicher Natur sein, sie unterliegen im Zeitablauf erheblichen inhaltlichen Schwerpunktverschiebungen....
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Outbound-Tourismus
(auch Outbound Tourism) grenzüberschreitender Reiseverkehr in das Ausland. Gegensatz: Inbound-Tourismus....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Incoming-Agentur
1. Begriff: selbstständige Agenturen, auch Reisebüros und -veranstalter, mit Sitz in der Destination, die i.d.R. auf direkte Anfrage durch Reisende, Organisationen oder (ortsfremde) Reiseveranstalter tätig werden. 2. Merkmale: Incoming-Agenturen werden im Kundenauftrag tätig, d.h. es werden...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Ferienhaus
1. Begriff: Ein Ferienhaus ist eine separate Unterkunft (freistehendes Haus, Reihen- oder Doppelhaus) mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden. Für die Vermietung von Ferienhäusern etc. gilt das...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Bausteinreise
1. Begriff: Möglichkeit der flexiblen Bündelung von Reiseleistungen aus Baukastensystemen durch die Kunden (personalisierte Reise). 2. Merkmale: Aus den Datenbanken eines Reiseveranstalters kann sich der Kunde Flüge, Hotelaufenthalte, Ferienwohnungen (Ferienhaus), Mietwagen, Rundreisen usw. nach...
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Inlandstourismus
Reisetätigkeit von Inländern im eigenen Land, unabhängig von der Reisemotivation und der Länge der Reise....
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BWL
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Event-Wirtschaft
1. Begriff: Wirtschaftszweig innerhalb des tertiären Sektors der Volkswirtschaft. Setzt sich zusammen aus allen Wirtschaftseinheiten, die in der Planung, Organisation, Ausrichtung, Durchführung und dem Controlling von Veranstaltungen aller Art (s. Event) tätig sind; d.s. Veranstalter, Agenturen,...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Incoming
1. Begriff: Einreise von Touristen in eine Destination aus Sicht der ortsansässigen Unternehmen. Oft wird unter Incoming nur der grenzüberschreitende Einreiseverkehr verstanden, was aber aus Sicht der Aufgabendefinition von Incoming-Agenturen zu eng gefasst ist. Für den grenzüberschreitenden...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Individualreise
Reise einer Person oder Personengruppe, für die Beförderungen, Aufenthalte und sonstige Reisebestandteile nach den Wünschen der Reisenden zusammengestellt und mit eigenen Mitteln ausgeführt oder zu ihren Einzelpreisen von den ausführenden Reiseverkehrs- und Fremdenverkehrsbetrieben (Tourismus)...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Vollcharter
1. Begriff: a) Veranstalter mietet das ganze Schiff für eine oder mehrere Kreuzfahrten (Passagen) bzw. für eine ganze Saison. b) Anmietung eines Flugzeuges für den Transport zwischen zwei oder mehreren Orten gegen Entgelt für einmaligen oder mehrfachen Transport, auch wöchentlich oder für die...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Linienflugverkehr
1. Begriff: Der im dt. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) aufgeführte Begriff des Linienflugverkehrs (synonym: Fluglinienverkehr) orientiert sich am Abkommen von Chicago (ICAO-Abkommen) von 1944. Nach dem LuftVG betreiben jene Fluggesellschaften Linienflugverkehr, „die Personen oder Sachen...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reiseverkehr
1. Allgemein: häufig synonyme Bezeichnung für Tourismus. 2. Internationaler Reiseverkehr ist für einige Länder ein wichtiger Aktivposten der Zahlungsbilanz; er wird für das leistende Land als Dienstleistungsexport angesehen und verbessert die Leistungsbilanz....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Gastwirt
1. Berufsstand des Dienstleistungsgewerbes, von dem i.d.R. Verpflegung und Getränke an Fremde verabreicht, z.T. auch die Beherbergung von Gästen in sachgerecht ausgestatteten Fremdenzimmern gewerbsmäßig betrieben werden. Kaufmannseigenschaft: Istkaufmann gemäß § 1 II HGB. 2. Für den...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Warschauer Abkommen
Beförderungsvertrag; das Warschauer Abkommen (Fassungen 1929 - Den Haag 1955) betrifft als internationales Übereinkommen, das in den verschiedenen Fassungen von 1929/1955 von fast 150 Staaten ratifiziert worden ist, betrifft u.a. die Haftung bei internationalen Luftbeförderungen, v.a. die...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Privatreise
1. Begriff: alle Reisen, die nicht auf beruflichen Gründen unternommen werden und dann auch nicht steuerlich abgesetzt werden können. 2. Abgrenzung: in diesem Sinne ist eine Privatreise Teil des privaten Konsums (= Freizeitreise), im Gegensatz zu einer Reise als Investition (= Geschäftsreise). ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Gesetz i.d.F. vom 8.9.1990 (BGBl. I 1690) m.spät.Änd., betrifft die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Bussen und Kraftfahrzeugen sowie die Genehmigungspflicht nach den §§ 2 ff. für Linien- (§§ 42, 43) und Gelegenheitsverkehr (§ 46) und enthält v.a. spezielle Haftungsregelungen für Sachschäden....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
)
WTO
1. Abk. für World Trade Organization. 2. Ursprüngliche (bis 10/2005) Abk. für World Tourism Organization (UNWTO)....
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VWL
(
Grundlagen der Internationalen Organisationen
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Bustourismus
1. Begriff: Durch Reisebusunternehmen weit überwiegend im Gelegenheitsverkehr erbrachte inter- und nationale Reiseleistungen für Privatreisende, meist mit, aber auch ohne weitere Zusatzleistungen. Die Busunternehmen treten häufig gleichzeitig als Reiseveranstalter mit eigenem Katalog auf...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Destinationsmarke
1. Begriff: Die (touristische) Destinationsmarke wird als Name, Symbol, Logo, ein Begriff, eine Gestaltungsform oder eine Kombination aus diesen Bestandteilen definiert, die eine Destination im Wettbewerb differenziert und identifiziert. Sie trägt dazu bei, dem Gast ein einmaliges Urlaubserlebnis...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Outgoing
1. Begriff: Ausreisetourismus von Inländern im Rahmen des grenzüberschreitenden touristischen Reiseverkehrs. Wird auch als Outbound-Tourismus bezeichnet. Hierzu zählen sowohl eigenständig organisierte Reisen als auch Pauschalreisen, die von Reiseveranstaltern im Inland vertrieben werden. Die...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Computer-Reservierungs-System (CRS)
1. Begriff: Computersystem, das den Vertrieb von Reiseleistungen unterstützt. 2. Arten: (a) regionale Computer-Reservierungs-Systeme: zumeist für das Übernachtungsangebot einer Gemeinde, (b) reiseleistungsspezifisches Computer-Reservierungs-Systeme: Reservierungssysteme für einzelne...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT)
1. Merkmale: Die DZT wirbt seit 60 Jahren im Auftrag der Bundesregierung für das Reiseland Deutschland auf der ganzen Welt. Seit 1999 ist die DZT auch mit dem überregionalen Inlandsmarketing betraut, indem überregionale Urlaubsthemen nachfragegerecht in Deutschland vermarktet werden. Als...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Teilcharter
1. Begriff: Veranstalter mietet nur ein bestimmtes Kontingent eines Schiffes, Flugzeuges o. eines anderen Transportmittels (auch Split- oder Blockcharter). Vgl. Vollcharter, Reisecharter. 2. Merkmale: a) Die Kapazität eines Flugzeuges (oder anderen Transportmittels) wird von mehreren...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reisevertragsrecht
1. Begriff: Pauschalreiseverträge; der Reisevertrag zwischen Reisendem und Veranstalter ist Unterart des Werkvertrags („ähnlicher Vertrag“). Betroffen sind Verträge mit einer Gesamtheit von Leistungen („Leistungsbündel“ bestehend aus mind. zwei Leistungen), die der Reiseveranstalter auf...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Flugplan
1. Begriff: Der Flugplan stellt das Kernprodukt einer Fluggesellschaft dar. Er beinhaltet die Zusammenstellung aller planmäßigen Flüge einer Flugplanperiode. Die Winterflugplanperiode umfasst die Monate November bis März, die Sommerflugplanperiode die Monate April bis Oktober. Flugpläne sind...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Einreisebestimmungen
1. Begriff: Bestimmungen, die Reisende für die Einreise in andere Länder oder für kurze Aufenthalte in Transitländern beachten müssen. 2. Merkmale: Einreisebestimmungen beziehen sich insbesondere auf Ausweisdokumente, Beförderungsdokumente, Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, Zölle und...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
1. Merkmale: Der Deutsche ReiseVerband (DRV) repräsentiert als führende Interessenvertretung aller Unternehmen der Reisebranche in Deutschland, insbesondere die Reiseveranstalter und Reisebüros aller Organisationsformen und Größen, ebenso wie Leistungsträger (Anbieter von Einzelleistungen...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Tourist Office
Tourismusinformation, Tourist-Information; Tourismusbüro, (Fremden-)Verkehrsbüro, touristische Informationsstellen mit Sitz in den Destinationen/den Städten, oft von den jeweiligen Gemeinden betrieben. I.d.R. werden nur Informationen über mögliche Aktivitäten und Unterkünfte aus der...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHoGA)
1. Begriff: Wirtschafts- und Arbeitgeberverband des dt. Gastgewerbes. 2. Merkmale: Gliedert sich als Bundesverband in 17 Landesverbände und drei Fachverbände: Hotelverband Deutschland (IHA), UNIPAS (Union der Pächter von Autobahn-Service-Betrieben) und V.I.C. (Verband der Internationalen Caterer...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reisecharter
1. Begriff: Vertrag über die Anmietung eines Fahrzeuges zu Lande, in der Luft oder zu Wasser, mit oder ohne Besatzung zur Beförderung von Personen. Vgl. auch Vollcharter, Teilcharter. 2. Merkmale: Chartergesellschaften stellen in einem symbiotischen Leistungsverhältnis mit Reiseveranstaltern...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Lillsches Reisegesetz
Gravitationsmodell der Abhängigkeit der Zahl der Reisenden zwischen zwei Orten von reiserelevanten Eigenschaften der Orte und der Reisedistanz: mit R = Anzahl Reisender je Zeiteinheit, Q = „Reisewert” des Quellortes, Z = „Anziehungswert” des Zielortes, D = Distanz zwischen den Orten....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Montrealer Übereinkommen (MontÜbk)
Beförderungsverträge, Warschauer Abkommen - das Montrealer Übereinkommen (MontÜbk) betrifft die Haftung bei Passagier- und Gepäckbeförderung durch Luftfrachtführer. Es löst für die beigetretenen Staaten das Warschauer Abkommen (1929, 1955) sowie weitere Teilregelungen ab und ist am...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) vom 20.3.1999, BGBl. I, 782 - zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes Gesetzes vom 26.5.2009, BGBl. I, 1146 - vgl. auch Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl. I, 2674. Vgl. auch Beförderungsvertrag....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Haftpflichtgesetz
Neugefasst durch Bekanntmachung vom 4.1.1978 I 145; zuletzt geändert durch Art. 5 Gesetz vom 19.7.2002 (BGBl. 2002 I 2674). Regelt die (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung des Betriebsunternehmers von Schienen- oder Schwebebahnen, des Betreibers von Strom-, Rohrleitungs- oder...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bahntourismus
1. Begriff: Durch Schienenverkehrsunternehmen im Fern- und Nahverkehr sowie überwiegend im Linien- aber auch im Gelegenheitsverkehr (Sonderzüge) erbrachte inter- und nationale Reiseleistungen für Privatreisende mit oder ohne weitere Zusatzleistungen. Als Bahntourismus i.e.S. kann ein direkt durch...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Beförderungsvertrag - LuftVG i.d.F. vom 25.11.2003, BGBl. I, 2004; vgl. v.a. die haftpflichtrechtlichen Bestimmungen der §§ 33 ff. LuftVG, greift nur bei Inlandsflügen ein - bei internationalen Flügen ist das Warschauer Abkommen zu beachten....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Beförderungsvertrag - StVG i.d.F. v. 5.3.2003, BGBl. I 310, zuletzt geändert durch Art. 9 G vom 29.5.2009 I 1170. Das Straßenverkehrsgesetz bezieht sich auf Zulassung von Kraftfahrzeugen, Fahrerlaubnisse sowie u.a. auf die Haftpflicht (§§ 7 ff. - § 12 Haftungssummen bei Ersatzpflicht)....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Hotelreservierungsvertrag
derartige Verträge werden zwischen Reiseveranstaltern und Beherbergungsunternehmen (Beherbergungsgewerbe) meist im Zusammenhang mit Pauschalreisen i.d.R. etwa ein Jahr vor Ankunft der Reisegruppe abgeschlossen. Sie sollten kostenlose Rückgabe- bzw. Optionsrechte des Reiseveranstalters enthalten...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Adults only
Nach dem Ansatz des Adults only werden Kinder bzw. Minderjährige bei kommerziellen Einrichtungen oder Veranstaltungen grundsätzlich nicht oder nur zu einer bestimmten Jahres- oder Uhrzeit zugelassen. Beispiele sind Erwachsenenhotels und -restaurants sowie Kreuzfahrt- und Expeditionsschiffe. ...
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BWL
(
Märkte, Produkte, Unternehmen
) ,
VWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsethik
)
Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG)
Beförderungsvertrag; BinSchG i.d.F. vom 25.8.1998, BGBl. I, 2489; das Gesetz betrifft die Beförderung auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern, insbesondere in §§ 4 ff. die Haftung bei Personen- und Sachschäden. Vgl. auch Binnenschifffahrt....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
Spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen der Touristikbranche, die von den §§ 651 a ff. BGB nicht zum Nachteil des Reisenden abweichen dürfen und im Übrigen den §§ 305 ff. BGB, insbesondere auch der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegen. Insofern sind unverbindliche...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Athener Übereinkommen
Beförderung, Leistungsträger - insofern erfolgte eine Umsetzung in deutsches Recht in den §§ 664 ff HGB. Die Rechte des Seereisenden sollen gestärkt werden (Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974)....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Nichtbeförderung bei Flügen
Beförderungsvertrag; vgl. EG-Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 v. 11.2.2004 (ABl. Nr. L 46 v. 17.2.2009, S. 1 – Flug); Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Fluglinienverkehr (Wahlrecht des Fluggastes: Linienflüge - Erstattung des Flugpreises/ schnellstmögliche...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGBInfVO)
Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) vom 23.10.2008, am 1.11.2008 in Kraft getreten ist (BGBl. I vom 28.10.2008, 2069) - neben anderen Branchen ist die Pauschalreise in den §§ 4 ff BGBInfoV betroffen. Die...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Abkommen von Guadalajara
Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen (MontÜbk)....
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Touristik
institutioneller Branchenbegriff des Tourismus. ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Reisegesetz
Lillsches Reisegesetz. ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
CRS
Abk. für Computer-Reservierungs-System. ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
DMO
Abk. für Destinationsmanagementorganisation. ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Gelegenheitsverkehr
Charterverkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Global Distribution System (GDS)
Computer-Reservierungs-System (CRS). ...
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(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Linienflug
Linienflugverkehr. ...
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(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
No Show
Yield Management. ...
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(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
No-Show-Quote
Yield Management. ...
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BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Overbooking
Yield Management....
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(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Überbuchung
Yield Management....
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Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
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