Anleihe
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Schuldverschreibung, Obligation, Bond. 1. Begriff: Als Anleihen werden Effekten (Wertpapiere) bezeichnet, die Gläubigerrechte, insbesondere das Recht auf Verzinsung und das Recht auf Tilgung, verbriefen. Die Begebung erfolgt i.d.R. zur langfristigen Fremdkapitalaufnahme in größerem Umfang am in- und ausländischen Kapitalmarkt.
2. Ausstattung: a) Verzinsung: Anleihen sind i.d.R. festverzinslich, daneben gibt es auch Anleiheformen mit Zinsanpassungen, d.h. mit variabler Verzinsung (Floating Rate Note). Zinszahlungen erfolgen i.d.R. jährlich. Durch Konvertierung können über dem Marktzins verzinste Anleihen in niedriger verzinsliche umgewandelt werden. Wesentlich für den Platzierungserfolg einer Anleihe ist nicht die Nominal-, sondern die Effektivverzinsung.
b) Laufzeit und Tilgung: Die Laufzeit beträgt fünf bis dreißig Jahre, in Hochzinsperioden auch darunter. Die Schuldner behalten sich i.d.R. das Recht auf Kündigung vor (meist nach Ablauf einer Sperrfrist). Bei Tilgungsanleihen erfolgt entweder die Gesamtrückzahlung am Ende der Laufzeit oder eine Rückzahlung in Teilabschnitten für einzelne Anleiheserien nach festem Plan oder durch Auslosung. Die Tilgung kann auch durch freihändigen Rückkauf durch den Emittenten erfolgen. Die strukturierte Anleihe hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Strukturierte Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die sich durch individuelle Gestaltungsmerkmale auszeichnen, welche die Rückzahlung oder auch die Zinszahlung der Anleihen beeinflussen.
c) Emissions- und Rückzahlungskurs: Anleihen können zu pari (= 100%), aber auch mit einem Abschlag (Disagio) oder einem Aufschlag (Agio) emittiert werden. Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. zum Nennwert, selten über pari.
d) Stückelung: Die kleinste Stückelung liegt bei 0,01 Euro. Effektive Stücke sind üblicherweise mit Zinsscheinen und Erneuerungsschein ausgestattet. Heute werden fast nur noch Sammelurkunden ausgestellt und effektive Stücke nicht mehr ausgeliefert.
3. Emission: Die Emissionen erfolgen üblicherweise in einem der drei gängigen Verfahren: das Festpreisverfahren (Vorgabe eines festen Preises für das Wertpapier), das Bookbuilding-Verfahren (Angabe von Preisspannen in einer vorgegebenen Frist, zu denen Investoren zu kaufen bereit sind) und das Auktionsverfahren (Preis wird durch Gebote der Investoren bestimmt). Die Emission bei Bundesanleihen erfolgt i.d.R. über die Deutsche Bundesbank (Bietergruppe Bundesemission) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (s. Deutsche Finanzagentur).
4. Arten: a) Anleihen der öffentlichen Hand: Bund, Länder, Kommunen sowie Sondervermögen des Bundes geben zur Haushaltsfinanzierung Anleihen aus. Staatsanleihen sind fast immer festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen. Typische Arten sind Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen (Schatzanweisungen) sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere in Form von Anleihen oder Obligationen.
b) Schuldverschreibungen der Kreditinstitute: Dazu gehören Pfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen), die bes. besichert sind; Schuldverschreibungen von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) sowie sonstige Bankschuldverschreibungen.
c) Anleihen der gewerblichen Wirtschaft: Unternehmensanleihen (Industrieobligationen), Gewinnschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Schuldscheindarlehen.
d) Internationale Anleihen: Der internationale Kapitalmarkt ist durch eine Vielzahl von innovativen Anleihetypen gekennzeichnet: Zerobond (Null-Coupon-Anleihe), Floating Rate Note (FRN), Eurobond, Doppelwährungsanleihe, Auslandsanleihe, Junk Bond.
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