IWF
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Abk. für Internationaler Währungsfonds, International Monetary Fund (IMF); internationale Organisation zur Schaffung geordneter Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern mit Sitz in Washington, D.C.
1. Entstehung: Errichtet am 27.12.1945 zusammen mit der Weltbank (IBRD) auf der Grundlage des am 22.7.1944 vereinbarten Bretton-Woods-Abkommen (Bretton-Woods-System); seit 1947 Sonderorganisation der UNO; Änderungen 1969 und 1978, um den geänderten Weltwährungsbedingungen Rechnung zu tragen; 2009: 186 Mitglieder.
2. Organe: (1) Gouverneursrat (Board of Governors): oberste Behörde, in die jedes Mitglied einen Vertreter entsendet; tritt i.d.R. einmal jährlich zusammen und ist für grundlegende Fragen zuständig;
(2) Direktorium (Board of Executive Directors): 24 Exekutivdirektoren, wobei fünf von den Mitgliedern mit den größten Quoten (USA, Bundesrepublik Deutschland, Japan, Frankreich, Großbritannien) ernannt, die anderen aus Mitgliedergruppen gewählt werden, wobei Saudi-Arabien, China und Russland als eigenständige Gruppe auftreten;
(3) Geschäftsführender Direktor: Präsident des IWF und Vorsitzender des Gouverneursrats;
(4) Beratende Gremien: International Monetary and Finance Committee (IMFC) sowie der gemeinsam von IBRD und IWF eingesetzte Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee (DAC)).
3. Ziele: Erleichterung eines ausgeglichenen Wachstums des Welthandels. Zu diesem Zweck: Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Währungspolitik, mit der Herstellung der Konvertibilität der Währung und Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mit Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen, Errichtung eines finanziellen Beistandsystems für Länder zur Behebung von Zahlungsbilanzungleichgewichten.
4. Kapital: Jedem IWF-Mitglied wird eine Quote zugewiesen, die sich nach der Höhe des Volkseinkommens, den Währungsreserven und dem Umfang des Außenhandels richtet. Nach ihr bemisst sich das Stimmrecht in den IWF-Organen, die Subskriptionsverpflichtung sowie die Zuteilung neu geschaffener Sonderziehungsrechte (SZR). Ursprünglich war ein Viertel der Subskription in Gold einzuzahlen, der Rest in Landeswährung. Seit der zweiten Änderung des IWF-Abkommens ist an die Stelle des Goldes das SZR getreten. Bisher wurden die Quoten mehrmals angehoben und betragen 217,4 Mrd. SZR (2009); US-Quote: 17,1 Prozent; Japan: 6,1 Prozent; Deutschland: 6 Prozent.
5. Aktivitäten: a) IWF gewährt bei Zahlungsbilanzproblemen finanzielle Hilfen, deren Umfang sich an der Quote des betreffenden Landes orientiert. Ein automatisches Ziehungsrecht hat ein Land im Rahmen der sog. Reservetranche. Im Rahmen von sog. Bereitschaftskrediten (Stand-by Arrangement) werden weitere Kreditansprüche unter wirtschaftspolitischen Auflagen vergeben (Konditionalität), die mit zunehmender Inanspruchnahme strenger werden. Die Bereitschaftskredite stellen die zentrale Kreditfazilität des IWF dar. Zusätzlich gibt es Sonderfazilitäten. Der maximale Kreditrahmen beläuft sich zwischen 400–500 Prozent seiner Quote. Zu den Sonderfazilitäten gehört z.B. seit 1988 die erweiterte Strukturanpassungsfazilität für Entwicklungsländer mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen (PKE).
b) Ursprünglich galten fixe Wechselkurse, die nach Goldparität oder Dollarparität festgelegt waren. Nur bei fundamentalem Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz konnten Paritäten nach Konsultation mit dem IWF verändert werden. Die Wechselkurse sollten innerhalb einer Bandbreite von 1 Prozent der festgelegten Parität, seit Dezember 1971 von 2,25 Prozent gehalten werden. Seit der zweiten Änderung des IWF-Abkommens vom April 1978 sind die Mitglieder in der Wahl ihres Wechselkurssystems frei. Verboten sind Wechselkursmanipulationen, gefordert ist eine auf Stabilität ausgerichtete binnenwirtschaftliche Finanz- und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Dämpfung von Wechselkursschwankungen. Der IWF überwacht die Wechselkurspolitik der Mitgliedsländer. Seit 1986 ist der IWF verstärkt auch im Bereich der Förderung der Entwicklungsländer tätig. Dazu wurden Sonderfazilitäten (Strukturanpassungsfazilität (SAF)) und erweiterte Strukturanpassungsfazilitäten (ESAF) unter bes. Konditionalität eingerichtet. Seit 1999 wird die ESAF unter der neuen Bezeichnung Poverty Reduction and Growth Facility (PRGF) weitergeführt. Zu den Zielen gehört nun auch die Beseitigung der Armut, in Abstimmung mit dem veränderten Zielkatalog der Weltbank. 1993 wurde eine System-Transformationsfazilität (STF) für jene Mitgliedsstaaten eingerichtet, die in einem Systemübergang stehen und ernsthafte Zahlungsbilanzprobleme haben. Die Konditionalität lag hierbei unterhalb der normalen IWF-Programmkonditionalität und enthielt Maßnahmen, die den Anpassungsprozess beschleunigen sollten. Diese Fazilität wurde allerdings nicht weitergeführt.
6. Bewertung: Der IWF hat zur Linderung von Währungskrisen beigetragen. Mit der Weltbank hat der IWF zur Überwindung des Problems der Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer beigetragen. Eigentlich konzipiert für kurzfristige Hilfen bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten, verschob sich sein Aufgabenbereich in Richtung längerfristiger Finanzierung, bes. durch mittelfristige Kredite zum Zwecke der Strukturanpassung in Entwicklungsländern (HIPC-Initiative, SDRM). Nach den Währungs- und Finanzkrisen in Asien, Russland und Lateinamerika gegen Ende der 1990er-Jahre kam der IWF zunehmend in die Kritik. Im Rahmen der Diskussion um eine Neue Weltfinanzarchitektur wurde auch die Forderung nach einer grundlegenden Reform des IWF laut. Seit der Finanzkrise 2008 wird eine bedeutende Rolle des IWF in einem neuen internationalen Finanzsystem, bes. als Kontrollorgan, diskutiert.
7. Publikationen: Umfangreiche Publikationstätigkeit, u.a. IWF-Survey (23 Ausgaben im Jahr) in englisch, französisch und spanisch; Finance and Development (vierteljährlich) zusammen mit der Weltbank in englisch, französisch, spanisch, deutsch, portugiesisch, arabisch und chinesisch; IWF-Staff-Papers (vierteljährlich): wissenschaftliche Publikation in englisch; World-Economic-Outlook (halbjährlich) etc.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
IWF
- Allgemeine Kreditvereinbarungen (AKV)
- Armutsfazilität
- Asienkrise
- Ausgleichsposten
- Bereitschaftskreditabkommen
- Bilateralismus
- Bretton-Woods-Abkommen
- Bretton-Woods-System
- Brexit
- Coherence
- Cross Conditionality
- Diskriminierung
- EBRD
- Entwicklungshilfe
- erweiterte Fondsfazilität
- Euro-Krise
- Exportförderung
- G10
- G24
- GAB
- gespaltener Wechselkurs
- HIPC-Initiative
- IBRD
- IMF
- IMFC
- Integrated Framework (IF)
- International Monetary Fund (IMF)
- internationale Arbeitsteilung
- internationale Organisationen
- Internationaler Währungsfonds
- IWF-Interimsausschuss
- Kapitalhilfe
- Kompensationszahlungen bei Exporterlösausfällen
- Konditionalität
- Konjunkturprognose
- Konvertibilität
- Liberalisierung
- Liquidität
- Lomé-Abkommen
- Londoner Club
- Mundell
- NAB
- Neue Weltfinanzarchitektur
- Neue Weltwirtschaftsordnung
- PRGF
- PRSP
- Reserveposition im IWF
- Solidaritätsfonds
- Sonderorganisationen der UN
- Sonderziehungsrechte (SZR)
- Strukturanpassungsprogramm (SAP)
- Tranche
- UN
- UNCTAD
- Weltwährungsfonds
- Weltwährungssystem
- Währungsreserven
- Währungsschlange
- Währungssystem
- Zahlungsbilanz
- Ziehungsrechte
- Zollzwecke