Software
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff:
(1) I.e.S.: zusammenfassende Bezeichnung für die Programme, die auf einem Computer ausgeführt werden können. Ohne Software ist die Hardware nicht betriebsfähig. Unterschieden wird zwischen Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen.
(2) I.w.S.: auch organisatorische Richtlinien, Verfahrensregeln und bes. die zugehörige Dokumentation.
2. Dienstleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie ergänzt die Hardware zu einer Problemlösung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
eingehend
Software
ausgehend
eingehend
- Add-on
- Agilität
- Aufwärtskompatibilität
- Ausfuhr
- Ausführer
- Backdoor
- Betriebsdatenerfassung
- Buchführung
- Component Ware
- Datenbrille
- Desktop Publishing
- Digitale Technologien
- Digitalisierung und Arbeit 4.0
- Disruptive Technologien
- DV-Audit
- DV-Kosten
- DV-Rahmenkonzeption
- Einfuhr
- End User Development
- Fahrerassistenzsystem
- Firewall
- First Mover Advantage
- GNU General Public License
- Güter
- Hacker
- Hardware-Virtualisierung
- Hardwarehersteller
- Individualsoftware
- Information Center
- IT Security
- Keylogger
- Kompatibilität
- Konfiguration
- Konfigurationsmanagement
- Mikroprogramm
- Mobile Business
- Objektorientierung
- Pflichtenheft
- Programmierumgebung
- Recovery
- Robotik
- Schwarmintelligenz
- Shader
- Smart Contract
- Smartwatch
- Sniffer
- Software Engineering
- Softwaresystem
- Standardsoftware
- Systemanalyse
- Systemauswahl
- Systemprogrammierer
- Tablet
- Tablet-Computer
- Testverfahren
- Unternehmensvernetzung
- Upgrade
- Virtuelle Realität
- Virus
- Ware
- Wirtschaftsinformatik
Software
ausgehend