Zedent
allgemein: derjenige, der im Rahmen einer Zession eine Forderung (bzw. ein Recht) abtritt. Im Kreditgeschäft ist der Zedent der Kreditnehmer (Altgläubiger), der eine Forderung als Kreditsicherheit an den Kreditgeber (Neugläubiger) abtritt; im Versicherungswesen ist der Zedent der Erstversicherer...
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Recht (Schuldrecht, Allgemeiner Teil),BWL (Kreditgeschäft),BWL (Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen )