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VWL
Wirtschaftspolitik
Strukturpolitik
Verkehrspolitik
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Verkehrspolitik
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 140 von 140
Konnossement
Bill of Lading. 1. Begriff: im Seefrachtgeschäft eine auf Verlangen dem Ablader (auch in mehreren Originalen) vom Verfrachter ausgestellte Urkunde, in der er den Empfang der Güter bescheinigt und ihre Auslieferung an den Berechtigten verspricht (§§ 642 ff. HGB). a) Das Bord-Konnossement...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
öffentlicher Personennahverkehr (öPNV)
i.w.S. der öffentliche Verkehr; i.e.S. der räumliche Bereich zur Beförderung von Personen im Berufs-, Ausbildungs-, Einkaufs- und sonstigen alltäglichen Verkehr mit Fahrzeugen des Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehrs (Fähren) im Linienverkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Rückvergütung
typische Form der Überschussverteilung an die Genossenschaftsmitglieder auf der Basis der Mitgliederumsätze mit dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb....
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BWL
(
Grundlagen des Genossenschaftswesens
) ,
VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Konzession
1. befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels, z.B. im Verkehrsbereich (Verkehrspolitik). 2. Verleihung eines bes. Rechts an einer öffentlichen Sache, z.B. an einer Straße, einem Wasserlauf, am Betrieb einer Eisenbahn, Straßenbahn oder einer Fähre....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
)
Frachtführer
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, Frachtgut zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
) ,
Recht
(
Handelsgeschäfte
)
kombinierter Verkehr
Bezeichnung für den Transport von Gütern mit zwei oder mehr Verkehrsträgern ohne Wechsel des Transportgefäßes. Das Vorliegen eines einheitlichen Beförderungsvertrages ist dabei nicht zwingende Voraussetzung. Ziel des kombinierten Verkehrs ist es, durch Verknüpfung verschiedener...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Individualverkehr
Verkehrsart, bei der die Verkehrsmittel nur von einem einzelnen oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt werden und bei dem der oder die Benutzer völlig frei sind in der Bestimmung der Zeit, des Fahrweges und des Zieles der Fahrt....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Genehmigung
I. Bürgerliches Recht: die nachträgliche Zustimmung eines Dritten zu einem von anderen Personen vorgenommenen Rechtsgeschäft (vgl. §§ 182, 184 BGB). II. Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhrverfahren, Einfuhrverfahren. III. Güterkraftverkehrsgesetz: Einer Erlaubnis bedarf es zur Durchführung von...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Güterkraftverkehr
die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Dabei wird zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werkverkehr unterschieden, bei dem es sich um...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Straßenverkehr
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
öffentlicher Personenverkehr
Beförderung von Personen durch Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Der öffentliche Personenverkehr wird nach Entfernungsstufen in öffentlichen Personenfernverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) unterschieden. Der Regionalverkehr in der Fläche wird teilweise dem öffentlichen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehr
Soziologiealle Formen und Arten sozialer Kontakte (daher z.B. Verkehrsformen, verkehrsüblich, Geschäftsverkehr).WirtschaftstheorieAustausch ökonomischer Sach- und Dienstleistungen zwischen Marktteilnehmern (daher z.B. Handelsverkehr, Verkehrsteuern).VerkehrswissenschaftVerkehr umfasst die...
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(
Verkehrspolitik
) ,
VWL
(
Preis- und Markttheorie
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
) ,
Wirtschaftssoziologie
(
Grundlagen, Theorien, Methoden
)
Verkehrsaufkommen
Verkehrsmenge, ausgedrückt als Zahl der beförderten Personen bzw. der beförderten Gütertonnen (Verkehrsleistung). ...
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(
Verkehrspolitik
)
circa-Klausel (ca.)
Handelsklausel in Lieferungsverträgen, nach der auch eine Lieferung mit einer geringfügigen (nach Geschäftszweigen verschiedenen) Abweichung in Menge, Preis oder Lieferzeit als Erfüllung gilt. Im Schifffahrtsbrauch bei einer Ladungsübernahme vorkommende Klausel, unter der ein dem jeweiligen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Binnenschifffahrt
Beförderung von Personen und Gütern mit Schiffen auf Binnengewässern (Flüssen, Seen und Kanälen). Zu unterteilen nach Gewässern (z.B. Rheinschifffahrt, Donauschifffahrt) und nach Betriebsformen (Partikulier-, Reederei- und Werkschifffahrt)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Straßenverkehr
1. Begriff: Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße, v.a. mittels Kraftfahrzeugen. Im Personenverkehr unterscheidet man zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr, bes. öffentlichem Personennahverkehr (öPNV). Der Straßengüterverkehr (Güterkraftverkehr) wird unterteilt...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Sicherheit
FinanzierungKreditsicherheit.Verkehrswesen1. Begriff: Eigenschaft eines Verkehrssystems, Transportvorgänge ohne Schaden an den Verkehrsobjekten und den Verkehrsmitteln durchführen zu können. In der Logistik spielt zudem der Aspekt der Zuverlässigkeit eine entscheidende Rolle (Berechenbarkeit). ...
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
VWL
(
Entscheidungstheorie
)
Beförderungspflicht
gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehr (Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehr), bedeutet für die betroffenen Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang, d.h. Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, einen Auftrag zum Transport von Personen, dann anzunehmen, wenn die Beförderung mit normalen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsmittel
Fahrzeuge mit oder ohne eigenen Antrieb, die der Beförderung von Personen oder Gütern dienen. Je nach Verkehrsweg unterscheidet man Schienen-, Wasser-, Straßen- und Luftfahrzeuge. Weitere Differenzierungen ergeben sich durch die Art des Transportgefäßes, die Art des Antriebes u.a. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
öffentlicher Verkehr
liegt vor, wenn wirtschaftlich betriebene Unternehmen von jedermann entsprechend der Zwecksetzung des Unternehmens zur Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten benutzt werden können. Dem Wesen nach handelt es sich um gewerblichen Verkehr, weil regelmäßig Beförderungen für Dritte...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Luftverkehr
Beförderung von Personen, Post und Fracht mit Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Hubschrauber, Luftschiffen, Ballonen etc.) sowie die Benutzung des Luftraums mit Flugmodellen (§ 1 II LuftVG). Der gewerbliche Luftverkehr unterteilt sich in Linienverkehr (regelmäßiger flugplanmäßiger, zu öffentlich...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Gemeinwirtschaftlichkeit
vielschichtig interpretierte Leitvorstellung für die Steuerung von dem Nutzen der Allgemeinheit verpflichteten Betrieben (gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Gemeinwirtschaft). Zur Operationalisierung gemeinwirtschaftlichen Verhaltens wurden zahlreiche einzelwirtschaftliche Handlungsmaximen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der ABWL
) ,
VWL
(
Public Management
)
Beförderungsvertrag
Werkverträge nach den §§ 631 ff. BGB. Insofern spielt es grundsätzlich keine Rolle, um welches Beförderungsmittel es sich handelt (Flugzeug, Bahn, Bus, Schiff, Taxi, Ski-Lift etc.). Zu beachten sind die Sonderbestimmungen v.a. im Haftungsbereich für die einzelnen Beförderungsarten. Zur...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
öffentliche Verkehrsmittel
Begriff des Verkehrsrechts für Einrichtungen zur Beförderung von Personen und Gütern, die nach ihrer Zweckbestimmung von jedermann und zu gleichen Bedingungen benutzt werden können. Bei entgeltlicher Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel tritt die bes. Gefährdungshaftung des Halters...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Modal Split
Verkehrsteilung; Verkehrsträger- bzw. Verkehrsmittelanteile zur Befriedigung der Gesamtnachfrage nach bestimmten Verkehrsdiensten; Aufteilung der Transportleistung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. -mittel....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Beförderung
Transport. Verkehrsrecht und -politikdie durchgeführte Ortsveränderung von Personen und Sachen. Vgl. auch Verkehr.Personalwirtschafti.d.R. hierarchischer Aufstieg. Mit der Beförderung wird einem Mitglied einer Organisation eine hierarchisch höherwertige Fach- oder...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Personalführung
)
Tarif
listenmäßig, nach einem bestimmten Prinzip (degressiv, progressiv u.a.) aufgestellte Preise, Zölle, Einfuhrabgaben, Tarife, etc. je Einheit. 1. Bahnverkehr: Eisenbahn-Tarif. 2. Luftverkehr: Luftverkehr. 3. Zollrecht: Zolltarif. 4. Arbeitsrecht: die ausgerechneten Ecklöhne laut Tarifvertrag. 5. die ausgerechneten Steuertabellen: Einkommensteuertarif....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Personenbeförderung
Beförderung von Personen v.a. durch Kraftfahrzeuge, Eisenbahn, Schiffe, Verkehrsflugzeuge. 1. Personenbeförderung zu Lande: a) Privatrechtlich ist die Personenbeförderung Werkvertrag im Sinn des BGB. b) Öffentlich-rechtliche Vorschriften enthält das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrswertigkeit
1. Begriff: technisch-ökonomische Qualität des Verkehrsangebots im Sinn der potenziellen Leistungsfähigkeit eines Verkehrssystems; bestimmt durch Merkmale der Verkehrswege, Verkehrsmittel sowie Organisation der Verkehrsleistungsproduktion. 2. Kriterien: Qualitätsmerkmale eines Verkehrssystems...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Roll-on/Roll-off-Verkehr
RoRo-Verkehr; kombinierter Verkehr zum Transport von Straßenfahrzeugen und/oder Schienenfahrzeugen auf Schiffen (RoRo-Schiffe, Fähren)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Verkehrspolitik
Verkehrspolitik ist eine spezielle Wirtschaftspolitik (sektorale Strukturpolitik), die sich mit dem Transport von Personen, Gütern und Nachrichten und den damit verbundenen Dienstleistungen (Logistik) befasst. Sie umfasst materialwirtschaftlich-technische, juristische und ökonomische...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Güterklassifikation
Klassifikationen zur einheitlichen Einordnung produzierter Güter. 1. Wichtige Systematiken sind die Zentrale Güterklassifikation der Vereinten Nationen (CPC), die Classification of Products by Activity der EU (CPA) und das dt. Systematische Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2002)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Seeschifffahrt
Beförderung von Personen, Post oder Gütern mit Seeschiffen. Zu unterteilen in die Bereiche: Linienschifffahrt, Trampschifffahrt, Tankschifffahrt und Spezialschifffahrt:...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsmarkt
Der Verkehrsmarkt ist der ökonomische Ort, an dem sich das Angebot von und die Nachfrage nach Verkehrsleistungen treffen....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Rohrleitungsverkehr
1. Allgemein: Die Rohrleitung (Pipeline) besteht i.d.R. aus einem unterirdisch verlegten Rohrstrang, einem Pumpwerk (je nach Rohrreibungsverlust und geodätischen Höhenverhältnissen i.Allg. Abstände von 60–100 km) und Behältern zur Zwischenlagerung der zu befördernden Produkte am Anfang und...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Güterverkehrszentrum (GVZ)
Modellkonzeption eines zentralen Güterverteilungssystems, bei dem Logistik- und Verkehrsbetriebe an einem verkehrsgünstigen Standort mit Anschluss möglichst vieler Verkehrsträger kooperieren....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Verkehrsleistung
für die Inanspruchnahme von Ressourcen wichtige Kennzahl des Verkehrs. Es werden die beförderten Personen oder Güter mit der zurückgelegten Entfernung multipliziert. Zur Entwicklung vgl. Tabelle „Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr“....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Bordkonnossement
Shipped on Board-Bill of Lading (B/L); -Bill of Loading (BL); Sonderform des Konnossements. Bestätigung des Verfrachters über die erfolgte Verladung der Ware auf dem im Konnossement genannten Schiff....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Begleitpapiere
beim Frachtgeschäft die zur Erfüllung der Zoll-, Steuer- und sonstigen Verwaltungsvorschriften vor Ablieferung des Guts an den Empfänger erforderlichen Papiere. Begleitpapiere sind im Frachtbrief zu bezeichnen. Soweit nicht den Frachtführer Verschulden trifft, haftet der Absender für alle aus...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Chartervertrag
1. Charakterisierung: Frachtvertrag des Seefrachtgeschäfts. Der Chartervertrag bezieht sich auf das Schiff im Ganzen (Vollcharter), auf einen verhältnismäßigen Teil (Teilcharter) oder auf einen bestimmten Raum des Schiffes (Raumcharter) oder auf eine bestimmte Zeit (Zeitcharter). Beim...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Verkehrsinfrastruktur
umfasst das Anlagevermögen im Bereich der Verkehrswege, Verkehrsstationen (z.B. Umschlagplätze) und der Verkehrsanlagen (Anlagen zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs) (Verkehrspolitik)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Fuhrunternehmer
Begriff des Straßenverkehrsrechts für den Halter eines Fahrzeugs (Halter eines Kraftfahrzeuges), mit dem er gewerbsmäßig gegen Entgelt die Beförderung von Personen oder Gütern für eigene Rechnung betreibt. Der Fuhrunternehmer braucht nicht Eigentümer des Fahrzeugs zu sein. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Erlaubnis
Gestattung. 1. Allgemein: Verwaltungsakt, durch den ein einzelner von bestimmten gesetzlichen Beschränkungen befreit wird: (1) entweder aufgrund einer Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt (Kontrollerlaubnis) oder (2) aufgrund eines grundsätzlichen Verbots, von dem eine Ausnahme gemacht wird...
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(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Verwaltungsverfahren
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
Verlader
1. Belader: derjenige, für den Güter verfrachtet werden (Befrachter). 2. Ablader: derjenige, der das Gut einem Frachtunternehmer zur Beförderung übergibt und ggf. das Konnossement erhält. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Frachtsatz
1. Güterverkehr: der auf eine Gewichtseinheit (i.d.R. 100 kg, bei Stückgut bis 1.000 kg) bezogene Beförderungspreis. 2. Seeverkehr: Es wird von Frachtraten gesprochen. 3. Personenverkehr: Der auf eine Entfernungseinheit (1 km) bezogene Beförderungspreis wird als Tarifsatz bezeichnet....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Eisenbahnverkehr
Eisenbahnverkehr ist die Beförderung von Personen und Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur, durchgeführt von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahnverkehr ist von anderen schienengebundenen Verkehren zu unterscheiden. Nach § 1 AEG sind dies z.B. „Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Kabotage
Allgemein Beförderungen innerhalb eines Staates sind nationalen Verkehsunternehmen vorbehalten. Durch bilaterale und übernationale Vereinbarungen und im Rahmen der Globalisierung verliert diese Regelung an Bedeutung. So dürfen z.B. Verkehrsunternehmen des Straßengüterverkehrs und der...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Rate
Teilbetrag. 1. Allgemein: Ratenzahlung. 2. Verkehr: Bezeichnung für Beförderungspreise in der Seeschifffahrt (genauer: Frachtrate). Vgl. auch Frachtsatz....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Seefrachtgeschäft
gewerbsmäßige Güterbeförderung zur See. 1. Rechtsgrundlagen: §§ 556–663 HGB. 2. Begriff: Dem Frachtführer des Land- und Flussfrachtgeschäfts entspricht hier der Verfrachter (der Reeder oder Ausrüster sein kann), dem Absender der Befrachter. Außerdem kennt das Seerecht noch den Begriff...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Frachtbasis
geografischer Ausgangspunkt der Frachtberechnung für alle Lieferungen eines Gutes, berücksichtigt von allen Unternehmen, die an einem entsprechenden Übereinkommen über die Frachtberechnung beteiligt sind. Dem Käufer werden die Frachtkosten für die Entfernung zwischen Frachtbasis und...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Maut
Mit dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMautG) i.d.F. vom 2.12.2004 (BGBl. I 3122) m.spät.Änd. vom 29.5.2009 (BGBl. I 1170) und den ergänzenden Verordnungen ist gesetzlich verankert, dass alle in- und ausländischen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Luftfrachtbrief
Air Waybill, Air Consignement Note; Frachtbrief des Luftfrachtgeschäfts, fälschlich bisweilen als Luft-Konnossement bezeichnet. Der Luftfrachtbrief ist Frachtbrief, kein Konnossement; er kann nicht an Order ausgestellt oder begeben werden. Die ersten drei Ausfertigungen gelten als gleichwertige Originale....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Speditionsgeschäft
ursprünglich ein Nebengewerbe des Handels, im 19. Jh. verselbstständigtes Gewerbe. Rechtlich ist das Speditionsgeschäft ein gegenseitiger, auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn von § 675 BGB gerichteter Vertrag, wirtschaftlich ein Hilfsgeschäft zum Frachtvertrag....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
reines Konnossement
Konnossement, das keine hinzugefügten Klauseln enthält, die ausdrücklich den Zustand der Ware oder die Verpackung als mangelhaft bezeichnen. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Verkehrsmodelle
1. Begriff: Abbildung des Verhaltens der Verkehrsnachfrager, indem Wirtschafts-, Siedlungs-, Haushalts- und Verkehrsstrukturdaten einerseits und Informationen zum Verkehrsgeschehen andererseits mithilfe formalisierter Verhaltenshypothesen mathematisch miteinander verknüpft werden. Verkehrsmodelle...
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(
Verkehrspolitik
)
Tarifpflicht
Tarifzwang, Tarifbindung; Verpflichtung von Verkehrsunternehmen (neben Betriebspflicht und Beförderungspflicht), Tarife aufzustellen, zu veröffentlichen und allg. anzuwenden; grundsätzlich impliziert die Tarifpflicht auch das Prinzip der Tarifgleichheit im Raum. Eine Tarifpflicht bestimmt z.B. der § 12 II Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Reeder
Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB), Istkaufmann gemäß § 1 HGB. Haftung: Der Reeder ist für Schäden verantwortlich, den ein Mitglied der Schiffsbesatzung bei Ausführung der Dienstverrichtung schuldhaft einem Dritten zufügt (§ 485 HGB), haftet aber nur mit dem Schiffsvermögen (§§ 486 ff. HGB). Vgl. auch Schiffseigner. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Binnengewässer
Flüsse, Kanäle, Seen, Haffe u.a. Vgl. auch Binnenschifffahrt. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Werkverkehr
Güterverkehr mit eigenen Verkehrsmitteln, für eigene Zwecke und mit eigenem Personal; gesetzlich geregelt im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Gegensatz: gewerblicher Verkehr. Vgl. auch öffentlicher Verkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Verkehrsaffinität
1. Begriff: Anforderungsprofil der zu transportierenden Güter, Personen und Nachrichten im Hinblick auf die technisch-ökonomische Qualität des Verkehrsangebots. 2. Kriterien: Die Anforderungsmerkmale der Verkehrsnachfrage korrespondieren mit den Kriterien der Verkehrswertigkeit. ...
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(
Verkehrspolitik
)
Tarifsystem
systematischer Aufbau von Fahrpreisabstufungen nach der Reiselänge. 1. Im öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) werden Tarifsysteme i.d.R. gemäß folgender Kriterien konstruiert: Kilometer, Strecke zwischen zwei Haltestellen, Teilstrecken, Flächenzonen, Netz. a) Kilometertarif: Fahrpreis...
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(
Verkehrspolitik
)
Nebenleistungen
Verkehrswirtschaft Die Deregulierung des Verkehrssektors hat für den Frachtverkehr die Regelung der Nebenleistungen gegenstandslos werden lassen, da die Verkehrsunternehmen individuelle Preise mit den Verladern aushandeln können. Für den Personenverkehr sind z.B. die öffentlichen Eisenbahnen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Tarifgebiet
räumlicher Geltungsbereich eines Tarifs oder Tarifvertrages....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Hinterland
1. I.e.S.: wirtschaftliches Einzugsgebiet von See- und Binnenhäfen. 2. I.w.S.: Häufig allgemeiner gebraucht für Einflussgebiete von Siedlungen, so werden z.B. die Marktgebiete zentraler Orte auch als städtisches Hinterland bezeichnet. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Übernahmekonnossement
Konnossement, das ausgestellt wird, wenn die Güter vom Verfrachter lediglich zur Beförderung übernommen, aber noch nicht verladen worden sind (Received for Shipment). Anders: Bordkonnossement. ...
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(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Güterfernverkehr
in Deutschland der Güterverkehr außerhalb des Bereichs der Nahzone (bis 50 km) (Güternahverkehr) oder der Regionalzone (51 bis 150 km); wobei die institutionelle Abgrenzung zwischen diesen Bereichen 1994 aufgehoben wurde und heute die Unterscheidung nur noch für Zwecke der Verkehrsstatistik relevant ist. Vgl. auch Verkehrspolitik....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Verkehrsverbund
Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV); Verkehrsbetriebe, die durch gemeinsame Verkehrsforschung, Netzgestaltung und Linienführung, Fahrplan- und Tarifgestaltung, Einnahmeaufteilung sowie Verkehrswerbung die Attraktivität des öPNV steigern und die Kosten pro Leistungseinheit senken wollen....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
) ,
VWL
(
Bundes- und Kommunalunternehmen
)
Netzbildungsfähigkeit
Eignung eines Verkehrssystems zur direkten Durchführung von Transporten zwischen allen relevanten Raumpunkten....
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(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsinfrastrukturpolitik
Maßnahmen zur Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur. Ihre Bedeutung für eine Volkswirtschaft erlangt die Verkehrsinfrastrukturpolitik aus dem Umstand, dass die Leistungen der Verkehrsinfrastruktur überwiegend als Vorleistungen in die Investitions- und Konsumgüterproduktion und -verteilung einfließen. Sie bestimmt damit das Transaktionsniveau einer Volkswirtschaft wesentlich....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Übernahmesatz
durch Vereinbarung zwischen Spediteur und Versender (gemäß § 459 HGB) festgelegte Beförderungskosten: (1) für den gesamten Transport; (2) für Transportabschnitte (Teilübernahmen, „Spedition zu festen Spesen“). Gesonderte Berechnung einer Speditionsprovision entfällt, sofern nichts...
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(
Verkehrspolitik
)
Tarifklassen
Abstufung des Tarifs nach bestimmten Klassen. 1. Personenverkehr: Beförderungsklassen (erste und zweite Klasse bei der Eisenbahn; First-, Business- und Economy-Class im Luftverkehr; i.d.R. keine Klasseneinteilung im öffentlichen Personennahverkehr (öPNV)). 2. Güterverkehr: Klassen nach der...
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(
Verkehrspolitik
)
IRU
Abk. für International Road Transport Union; 1948 gegründete internationale Vereinigung der nationalen Straßentransportverbände. Sitz: Genf. Ziel: Verwirklichung der Interessenlage des Straßentransports (gewerblicher Personen-, gewerblicher Güter- und Werkverkehr). Aufgaben: Vereinheitlichung der Frachtbriefe (IRU-Frachtbrief), der Zollabfertigung und Ausstellung der Carnets TIR....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Nachrichtenverkehr
Beförderung von Nachrichten (Informationen) mittels interner und externer Informationsverbindungen (Informationssystemen). Zur Beförderung bzw. Übermittlung der Nachrichten werden unterschiedliche Nachrichten-Techniken eingesetzt. ...
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(
Verkehrspolitik
)
Frachtparität
geografischer Endpunkt bis zu dem der Verkäufer die Fracht übernimmt, auch wenn die Lieferung nach einem anderen Bestimmungsort des Käufers geht....
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(
Verkehrspolitik
)
Stadtverkehr
in der Verkehrswissenschaft und -politik gebräuchliche Bezeichnung für den in städtischen Verdichtungsräumen stattfindenden Verkehr. Sowohl hinsichtlich der darunter einzubeziehenden unterschiedlichen Verkehrssysteme wie in Bezug auf die räumliche Reichweite existieren allerdings...
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(
Verkehrspolitik
)
Tarifgemeinschaft
Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) zu einer Kooperationsgemeinschaft mit dem Ziel, der Nachfrage in einem Tarifgebiet (Nahverkehrsbereich) ein einheitliches Tarifsystem anzubieten und durch diese Vereinfachung des Tarifwesens eine Nachfragesteigerung zu bewirken....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums mit Sitz in Köln. Erledigt Verwaltungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22.6.1998 (BGBl. I 1485) m.spät.Änd. oder anderer Gesetze (§ 11 GüKG)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Straßenverkehr
)
Betriebspflicht
gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehrssektor (Gemeinwirtschaftlichkeit). Soweit die Verkehrsunternehmen der Betriebspflicht unterliegen (v.a. im Linienverkehr), sind sie gehalten, ihre Anlagen quantitativ und qualitativ ausreichend zu bemessen und nicht ohne Zustimmung der Genehmigungsbehörde...
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(
Verkehrspolitik
) ,
VWL
(
Bundes- und Kommunalunternehmen
)
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) vom 20.3.1999, BGBl. I, 782 - zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes Gesetzes vom 26.5.2009, BGBl. I, 1146 - vgl. auch Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl. I, 2674. Vgl. auch Beförderungsvertrag....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Güternahverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland der Güterkraftverkehr innerhalb der Grenzen der Nahzone (Gebiete aller Gemeinden mit festgelegten Ortsmittelpunkten im 75-km-Umkreis um den Ortsmittelpunkt der Gemeinde des Fahrzeugstandortes). Gegensatz: Güterfernverkehr. Vgl. auch Verkehrspolitik. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Generalverkehrsplan (GVP)
Plan, der die gesamte Verkehrssituation in einem Planungsraum (Gemeinde, Land) berücksichtigt. Zweck: Der Generalverkehrsplan soll aufgrund der Analyse und Diagnose der gegebenen Situation unter bestimmten Zielsetzungen die künftige Situation prognostizieren und Maßnahmen zur Erreichung der künftig angestrebten Situation vorschlagen. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Küstenschifffahrt
Schifffahrt im Bereich der Küstengewässer bzw. innerhalb des Seegebietes nationaler Souveränitätszonen. Von der Küstenschifffahrt zu unterscheiden ist die Seeschifffahrt. I.d.R. bestehen in der Küstenschifffahrt keine eigenen Niederlassungen an Land, da der Unternehmer meist gleichzeitig...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Wasserstraßen, Binnen- und Seeschiffahrtsrecht
)
Handelsflotte
zusammenfassende Bezeichnung für alle Seeschiffe einer nationalen Flagge, die in das Seeschiffsregister des betreffenden Staates eingetragen sind. Nur rechtlicher Begriff, der über wirtschaftliche Zusammenhänge nichts aussagt. Z.B. sind die Handelsflotten von Panama, Honduras und Liberia...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Teilkonnossement
Sonderform des Konnossements, bei der nur ein Teil einer Gesamtlieferung als empfangen bescheinigt wird, weil z.B. bes. Transportbedingungen eine andere Verschiffung notwendig machten. Teilkonnossemente stellen beim Importhandel eine Aufteilung des Original- bzw. Gesamtkonnossements dar, die im...
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(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Zwischenspediteur
ein vom Hauptspediteur beauftragter Spediteur, der von einem bestimmten Punkt der Transportabwicklung an gewisse Speditionsleistungen für fremde Rechnung zu übernehmen bzw. Frachtverträge abzuschließen hat. Der Zwischenspediteur ist nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptspediteurs. Der...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
Convention Relative aux Transports Internationaux Ferroviaires (COTIF); Abkommen vom 9.5.1980 zur Gründung einer Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF), Sitz in Bern, und der Anpassung der beförderungsrechtlichen Bestimmungen an die wirtschaftlichen und technischen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Kabotagevorbehalt
Recht, das sich i.d.R. ein Staat vorbehält. Er schließt den zwischen zwei Orten des gleichen Staatsgebiets (Binnenverkehr) von ausländischen, also nicht in diesem Staat ansässigen Verkehrsunternehmern durchgeführten Verkehr aus. Innerhalb der EU ist der Kabotagevorbehalt für Unternehmen aus Mitgliedsstaaten weitgehend aufgehoben. Vgl. auch Kabotage....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Vollmacht-Spediteur
durch eine vom Frachtbriefempfänger ausgestellte Einzel- oder Generalvollmacht wird der Spediteur zum Empfang der Güter bei dem Eisenbahnunternehmen bevollmächtigt. Der Vollmacht-Spediteur leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Hauptspediteur
im Recht des Speditionsgeschäfts der erste Spediteur, der den Speditionsauftrag unmittelbar von dem Versender erhält. Der Hauptspediteur haftet beschränkt für nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählte Zwischenspediteure im Rahmen der Allgemeinen Spediteurbedinungen (ADSp)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Spediteur-Konnossement
weder Traditionspapier noch Konnossement laut HGB, da es nicht von einem Reeder gezeichnet, sondern von einem Spediteur ausgestellt wird. Das Spediteur-Konnossement ermöglicht dem Versender, über das Gut beim Empfangsspediteur zu verfügen und vereinfacht die Prüfung der Legitimation des Empfängers, der die Auslieferung des Gutes am Bestimmungsort fordert. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Eisenbahngesetze
Gesetzgebung in Ausübung der Eisenbahnhoheit, die für die Bundeseisenbahnen (Art. 73 Nr. 6a GG) und als konkurrierende Gesetzgebung über die Schienenbahnen, die nicht Bundesbahnen sind, mit Ausnahme der Bergbahnen, beim Bund liegt (Art. 74 Nr. 23 GG). Die durch die Bahnstrukturreform notwendige...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Tarifbildung
Festsetzung von Tarifen gemäß bestimmter Kriterien, Grundsätze bzw. Prinzipien. a) Materielle Tarifbildung: die Festlegung des inneren Tarifaufbaus, der Systematik. b) Formelle Tarifbildung: die Festlegung der äußeren Darstellung der Tarife in Form verschiedener Abstufungen bzw....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Seekonossement
Marine, Liner oder Ocean Bill of Lading (B/L); Form des Konnossement; klassisches Traditionspapier der Seeschifffahrt....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Charterpartie
Beweisurkunde über den Inhalt des Chartervertrags (§ 557 HGB) im Seefrachtgeschäft, entsprechend dem Frachtbrief im Landfrachtgeschäft. Jede Partei erhält ein Exemplar der „carta partita“, der alten im Zickzack zerschnittenen Doppelurkunde. Maßgeblich für vereinheitlichte Ausarbeitung der Charterpartie ist die Baltic and International Maritime Conference (BIMCO)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Eisenbahn-Tarif
Zusammenstellung sämtlicher für den Beförderungsvertrag im Bahnverkehr festgesetzter oder genehmigter Bedingungen, die veröffentlicht und gleichmäßig gegenüber allen Interessenten angewandt werden müssen; neben Annahmepflicht, Transportzwang etc. v.a. die von der Bahn für ihre Leistungen...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
UITP
Union Internationale des Transports Publics, International Association of Public Transport, Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen; internationale Organisation für öffentliches Verkehrswesen; 1885 gegründet; Sitz in Brüssel. Ca. 3.100 Mitglieder aus 90 Ländern. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
billige Flaggen
1. Staaten, unter deren Flagge Schiffe (ausländischer Reeder bzw. Reedereien) fahren, die in diesen Staaten aus steuerlichen bzw. finanziellen Gründen (Steuervorteile, Ausweichen vor kostenintensiven Sozial- und Sicherheitsvorschriften für die Besatzung) registriert sind. Ursprünglich galten als...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Bahnfrachtgeschäft
Beförderung von Gütern im Bahnverkehr. Durch den Frachtvertrag ist der Frachtführer dazu verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger auszuliefern. Der Absender wird verpflichtet, eine vereinbarte Fracht zu zahlen. Statt des bisherigen Formal-/Realvertrages,...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Trassenpreise
Preissystem der Deutschen Bahn AG für die Benutzung sog. Fahrplantrassen, d.h. räumlich und zeitlich begrenzter Durchfahrtsrechte auf bestimmten Schienenstrecken. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Umweltkarte
Fahrkarte mit günstigem Tarif im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit dem Ziel, Autofahrer zur Nichtbenutzung ihres Pkws zu bewegen, um so die Abgasemission zu mindern und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Werbe- und Abfertigungsvergütung
Leistungsvergütung, die dem bestellten Abfertigungsspediteur für seine Tätigkeit als eine Art „Ersatzgüterabfertigung“ vom Unternehmer des gewerblichen Güterfernverkehrs zusteht; Festpreise....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Schnelligkeit der Verkehrsleistung
1. Begriff: Zeitbedarf für die Überwindung der Distanz zwischen zwei Raumpunkten in einem Verkehrsnetz. 2. Verkehrswertigkeit: Als technisch-ökonomisches Qualitätsmerkmal des Verkehrsangebots wird die Schnelligkeit der Verkehrsleistung bei vorgegebener Entfernung zwischen Quelle und Ziel durch...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Beförderungsgeschäfte
Transportgeschäfte, Verkehrsgeschäfte. Charakterisierung Geschäfte, die der Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt dienen. Beförderungsgeschäfte sind rechtlich Werkverträge (§§ 631–650 BGB), da sie den Erfolg der Beförderung, nämlich die Herbeiführung einer...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Luftfrachtgeschäft
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des Luftfrachtgeschäfts erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Ver- bzw. Ablader (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der International Air Transport Association (IATA). Vgl. auch Luftrecht....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Nutzenmaximierungsmodelle
Im Rahmen der Verkehrsplanung disaggregierte Verkehrsmodelle, die auf der Nutzenmaximierungs- bzw. Kostenminimierungsstrategie individuellen Wahlverhaltens beruhen, z.B. Logit-Modell, Probit-Modell, Nested-Logit-Modell, Dogit-Modell (ökonometrische Modelle)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsgemeinschaft
Zusammenschluss von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, der über die Tarifgemeinschaft hinausgeht und eine weitergehende verkehrliche Kooperation bez. Netz- und Fahrplangestaltung beinhaltet, jedoch ohne eine übergeordnete Organisation zu gründen wie beim Verkehrsverbund. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Tarifkilometer
Einheit für die Berechnung der Beförderungsentgelte im Bahnverkehr. Es wird nicht die effektive Beförderungsstrecke zugrunde gelegt, sondern die in Entfernungstafeln abzulesenden bahnamtlich ermittelten (1) Ortsentfernungen (für die Strecke zwischen zwei an der gleichen Strecke liegenden...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsteilungsmodelle
Modal Split Modelle; Verkehrsmodelle, die im Rahmen der Verkehrsplanung den Modal Split bestimmen. Arten: Vier-Stufen-Algorithmus, Trip-End-Modelle, Trip-Interchange-Modelle, Kreuzklassifikationsmodelle, Diversionskurvenverfahren, Entropie-Modelle, Nutzenmaximierungsmodelle....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Tarifsatz
der im Personenverkehr auf eine Entfernungseinheit (1 km) bezogene Beförderungspreis. Anders: Frachtsatz....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Wertstaffel
Staffelung der Beförderungsentgelte nach dem Wert der Güter. Nur noch indirekte Bedeutung. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Binnenkonnossement
Form des Konnossements; im Flussfrachtgeschäft angewandt. Eine Verpflichtungsurkunde des Frachtführers, die für seine Rechtsbeziehungen zum Empfänger entscheidend ist (§ 26 BinSchG i.V. mit §§ 445 ff. HGB)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Margentarif
Tarifform, bei der kein bestimmter Tarif zur Anwendung vorgeschrieben wird, sondern den Marktteilnehmern ein Spielraum im Bereich der Marge (Bandbreite mit Ober- und Untergrenze) verbleibt, innerhalb dessen der anzuwendende Tarif frei ausgehandelt werden kann. Margentarife können als ± -Werte von...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Comité Maritime International
Vereinigung, die sich seit 1897 mit Kongressen, Gesetzentwürfen, Musterformularen Verdienste um die internationale Regelung seehandelsrechtlicher Fragen erworben hat. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
direkte Tarife
Begriff aus dem Eisenbahnwesen. § 12 AEG verpflichtet die öffentlichen Eisenbahnen, für die Beförderung von Personen und Gütern, die auf mehreren aneinander anschließenden Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (Deutsche Bahn AG, nicht bundeseigene Eisenbahnen) erfolgt, eine direkte Abfertigung einzurichten und für den Personenverkehr durchgehende direkte Tarife aufzustellen. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Vignette
Autobahngebühr. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Tarifbindung
1. Arbeitsrecht: Tarifgebundenheit. 2. Verkehrsrecht: Tarifpflicht. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Verkehrsplanung
Verkehrsinfrastrukturpolitik, Verkehrspolitik. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Zeitcharter
Charterverkehr, Chartervertrag....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
BAG
1. Abk. für Bundesarbeitsgericht. 2. Abk. für Bundesamt für Güterverkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
Recht
(
Straßenverkehr
) ,
Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
)
GVP
Abk. für Generalverkehrsplan oder Güterverkehrszentrum. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
International Road Transport Union
IRU. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Reedereischifffahrt
Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Straßengüterverkehr
Straßenverkehr. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Bedienungspflicht
Betriebspflicht. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Cabotage
Kabotage. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
COTIF
Abk. für Convention Relative aux Transports Internationaux Ferroviaires, Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
EU-Verkehrspolitik
Verkehrspolitik. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
EVO
Abk. für Eisenbahn-Verkehrsordnung. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Frachtrate
Frachtsatz. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Gelegenheitsverkehr
Charterverkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Grundlagen der Verkehrs- und Tourismuswirtschaft
)
Güterverteilzentrum
Güterverkehrszentrum (GVZ)....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
International Association of Public Transport
UITP. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen
UITP. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Linienschifffahrt
Seeschifffahrt. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Luftfahrtstatistik
Verkehrsstatistik....
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
rollende Landstraße
kombinierter Verkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
RoRo-Verkehr
Abk. für Roll-on/Roll-off-Verkehr....
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VWL
(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Logistik und Supply Chain Management
)
Tarifzwang
Tarifpflicht. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Trampschifffahrt
Seeschifffahrt. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Union Internationale des Transports Public
UITP. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
Verkehrsträger
Verkehrspolitik. ...
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VWL
(
Verkehrspolitik
)
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