Deutsche Bundesbank
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1. Institution: Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26.7.1957 gemäß Art. 88 GG durch den Bund errichtete Währungs- und Notenbank (Zentralbank) der Bundesrepublik Deutschland als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Deutsche Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. Die Deutsche Bundesbank bildet seit 1.11.1992 mit ihren neun Hauptverwaltungen, denen 35 Filialen (Stand Anfang 2018) nachgeordnet sind, ein einstufiges Zentralbanksystem. Sie resultiert aus der Verschmelzung der Bank deutscher Länder und der ehemals rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken (zweistufiges Zentralbanksystem). Am 1.1.1999 wurde die Deutsche Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert und gab ihre Autonomie an dieses ab.
2. Aufgaben: Oberstes Ziel aller Tätigkeiten der Deutschen Bundesbank ist es, die Stabilität des allgemeinen Preisniveaus und des Finanzsystems zu sichern. Mit dem Beginn der Tätigkeit des ESZB sind die ursprünglich auf Bundesbankebene angesiedelten Aufgaben der Sicherung der Währung und die Verantwortung für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf die europäische Ebene übergegangen. Die Bundesbank ist gegenüber dem ESZB weisungsgebunden und setzt dessen Ziele auf dem Gebiet der Bundesrepublik um. Die Bundesbank hat folgende Arbeitsbereiche als ihre Kerngeschäftsfelder identifiziert: stabiles Geld, ein stabiles Finanz- und Währungssystem, ein stabiles Bankensystem, sicherer Zahlungsverkehr und sicheres Bargeld. Zudem verwaltet sie die Währungsreserven und führt die Bankenstatistik.
3. Organisation: Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes vom 23.3.2002 wurde die Organisationsstruktur der Bundesbank an ihre veränderte Rolle im ESZB angepasst. Die Führungsstruktur wurde durch Abschaffung des Zentralbankrates, des Direktoriums und der Vorstände der Landeszentralbanken gestrafft. Sie besteht derzeit aus einem sechsköpfigen Vorstand (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder). Der Präsident, der Vizepräsident und ein weiteres Mitglied werden von der Bundesregierung, drei weitere Vorstände vom Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung vorgeschlagen. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bundespräsidenten i.d.R. für acht Jahre bestellt.
4. Gewinn, Gewinnverwandlung- und -verteilung: Der Gewinn, den die Bundesbank aus der Erfüllung ihrer währungspolitischen Aufgaben im Rahmen des ESZB erwirtschaftet, bildet einen Teil der Summe der monetären Einkünfte der nationalen Notenbanken innerhalb des ESZB. Aus dieser Summe fließt der Bundesbank der Anteil zu, der dem von der Bundesbank eingezahlten Anteil am Grundkapital der EZB entspricht (ca. 20 Prozent) und der schließlich an den Bund abgeführt wird. Im Jahr 2017 hat die Deutsche Bundesbank einen Überschuss von rund 1 Mrd. Euro (2016: 3,2 Mrd. Euro) erwirtschaftet. Davon flossen 400 Mio. Euro in den Bundeshaushalt und 600 Mio. Euro in die Pensionsrückstellungen.
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